Vergesellschaftung: Linke greift Dobrindts PlÀne scharf an
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 13:24 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSRechtsrahmen fĂŒr Berliner WohnungsbestĂ€nde
- Linken-Chef Luigi Pantisano wirft der Bundesregierung vor, AktionÀrsinteressen höher zu bewerten als die Mieter in Berlin.
- Die Berliner BĂŒrger stimmten laut Pantisano zunĂ€chst in einem Volksentscheid und spĂ€ter bei einer Wahl fĂŒr die Vergesellschaftung groĂer WohnungsbestĂ€nde.
- Staatsrechtler Ulrich Battis hĂ€lt eine Begrenzung der EntschĂ€digung auf den Verkehrswert fĂŒr verfassungsrechtlich riskant.
Linke greift Dobrindts GesetzesplÀne an
Die Linke kritisiert die PlÀne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Vergesellschaftungen per Gesetz deutlich zu erschweren, scharf. Linken-Chef Luigi Pantisano bezeichnete das Vorgehen am Sonntag als Angriff auf die Interessen der Mieter in Berlin.
Pantisano beruft sich auf Berliner Entscheidungen
âDie Bundesregierung hat Angst vor einer starken Linken, die in Berlin die Interessen der Menschen durchsetztâ, sagte Pantisano. Die Berliner BĂŒrger hĂ€tten sich zweimal fĂŒr die Vergesellschaftung groĂer WohnungsbestĂ€nde entschieden: zunĂ€chst in einem Volksentscheid und anschlieĂend mit der Wahl der Linken zur stĂ€rksten Kraft nach einem Mieten-Wahlkampf.
Dobrindt und die Bundesregierung zeigten mit ihrem Vorgehen, dass ihnen die AktionÀre von Vonovia wichtiger seien als die Mieter in Berlin, sagte der Linken-Chef. Ein entsprechendes Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Forderung an die Bundes-SPD
Pantisano kĂŒndigte an, die Linke werde sich weiterhin fĂŒr die BedĂŒrfnisse der Menschen und bezahlbares Leben einsetzen. Zugleich forderte er die Bundes-SPD auf, sich zwischen den Interessen der Wohnungsunternehmen und denen der Mieter zu entscheiden.
Bedenken bei EntschÀdigungsgrenze
Auch der Staatsrechtler Ulrich Battis sieht rechtliche Risiken in den PlĂ€nen. Die vorgesehene Begrenzung von EntschĂ€digungen auf den Verkehrswert hĂ€lt er fĂŒr problematisch.
âBei der Höhe der EntschĂ€digung gibt es verfassungsrechtlichen Spielraum. Diesen Spielraum durch eine solche Vorgabe einzuschrĂ€nken, halte ich fĂŒr riskantâ, sagte Battis den âFunkeâ-Medien.
Bund will Voraussetzungen festlegen
Die ĂŒbrigen Vorgaben des geplanten Gesetzes hĂ€lt Battis fĂŒr gut umsetzbar. Dazu zĂ€hlen unmittelbare GeldentschĂ€digungen und der ausdrĂŒckliche Nachweis, dass eine Vergesellschaftung notwendig ist.
Entscheidend sei jedoch die Frage, ob Vergesellschaftungen ĂŒberhaupt möglich seien. Eine gesetzliche Regelung des Bundes wĂŒrde nach Battisâ EinschĂ€tzung die Möglichkeiten der LĂ€nder begrenzen.
Die Auseinandersetzung berĂŒhrt einen seit Jahren ungelösten Verfassungskonflikt. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsĂ€tzlich, Grund und Boden sowie Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu ĂŒberfĂŒhren. FĂŒr den Wohnungsmarkt ist diese Vorschrift bislang jedoch nicht angewendet worden.
In Berlin stimmten die BĂŒrger in einem Volksentscheid fĂŒr die Vergesellschaftung groĂer WohnungsbestĂ€nde. Die politische Umsetzung blieb anschlieĂend umstritten. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen einer Vergesellschaftung, die Höhe der EntschĂ€digung und die ZustĂ€ndigkeit von Bund und LĂ€ndern.
EntschÀdigung als Kernkonflikt
Eine Begrenzung der EntschĂ€digung auf den Verkehrswert wĂŒrde die finanziellen Folgen fĂŒr den Staat kalkulierbarer machen, könnte aber mit dem verfassungsrechtlichen Spielraum kollidieren. Umgekehrt wĂŒrden höhere EntschĂ€digungen die öffentliche Hand erheblich belasten und die praktische Umsetzung erschweren.
FĂŒr Mieter in Berlin geht es damit nicht nur um eine juristische Grundsatzfrage. Die Entscheidung ĂŒber das Gesetz könnte beeinflussen, ob LĂ€nder kĂŒnftig leichter oder schwerer auf groĂe private WohnungsbestĂ€nde zugreifen können. Zugleich verschĂ€rft der Streit die Spannungen innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bundes- und Landespolitik.
Bundesregelung mit Folgen fĂŒr LĂ€nder
Ein Bundesgesetz wĂŒrde einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, könnte nach der EinschĂ€tzung des Staatsrechtlers Ulrich Battis aber auch die Handlungsmöglichkeiten der LĂ€nder begrenzen. Entscheidend bleibt deshalb, wie der Gesetzgeber Gemeinwohl, Eigentumsschutz und angemessene EntschĂ€digung miteinander austariert.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: âDobrindt will "Vergesellschaftungs-Fetisch" beendenâ (25.10.2026)
Der Beitrag bestĂ€tigt, dass Dobrindt mit einem Investitionsschutzgesetz die Voraussetzungen fĂŒr Vergesellschaftungen gesetzlich regeln und erschweren will. Im Mittelpunkt steht dort stĂ€rker der politische VorstoĂ des Innenministers als die Kritik der Linken und die verfassungsrechtliche Bewertung der EntschĂ€digungsgrenze.
tagesschau: âVergesellschaftungen: Dobrindt plant Investitionsschutzgesetzâ (25.10.2026)
Die Meldung ordnet den Vorgang als geplante bundesrechtliche Regelung ein und bestÀtigt den Bezug zu Vergesellschaftungen. Anders als die Linken-Kritik konzentriert sie sich auf das Vorhaben selbst; offen bleibt insbesondere die konkrete Ausgestaltung der EntschÀdigungsregelung.
Ăbereinstimmend wird ein Bundesgesetz als neuer Rahmen fĂŒr Vergesellschaftungen beschrieben. Unterschiede liegen beim Schwerpunkt: WĂ€hrend n-tv den politischen VorstoĂ hervorhebt, stellt die tagesschau die gesetzgeberische Planung in den Vordergrund.
