Google, Europa

Niederlage vor EuGH: Google muss EU-Rekordstrafe zahlen

02.07.2026 - 09:56:33 | dpa.de

Warum sind manche Google-Apps auf Android-Handys Standard? Der Tech-Gigant muss eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission akzeptieren. VerbraucherschĂŒtzer sehen eine klare Botschaft.

Google sieht sich immer wieder mit Wettbewerbsstrafen der EU-Kommission konfrontiert. (Symbolbild) - Bild: Markus Lenhardt/dpa
Google sieht sich immer wieder mit Wettbewerbsstrafen der EU-Kommission konfrontiert. (Symbolbild) - Bild: Markus Lenhardt/dpa

Google muss nach einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale BeschrĂ€nkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stĂ€rken, bestĂ€tigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Sie wiesen einen Einspruch des US-Technologiekonzerns gegen ein erstinstanzliches EU-Urteil zurĂŒck und beendeten damit einen langjĂ€hrigen Rechtsstreit. 

Bei den beanstandeten EinschrĂ€nkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist fĂŒr GerĂ€te-Hersteller kostenlos. Nach der Entscheidung aus Luxemburg teilte das Unternehmen mit, dass das Urteil den erheblichen Investitionen nicht ausreichend Rechnung trage, mit denen Google sicherstelle, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibe. «Android bietet allen mehr Auswahl und unterstĂŒtzt Tausende von Unternehmen», hieß es.

Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google ĂŒber sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Der Vorwurf: Hersteller, die auf Android-GerĂ€ten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche. 

Strafe der EU-Kommission ursprĂŒnglich höher 

Die EU-Kommission, die fĂŒr die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zustĂ€ndig ist, sah darin einen Verstoß und verhĂ€ngte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhĂ€ngt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestĂ€tigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-GerĂ€ten vorinstalliert waren.

Die BrĂŒsseler Behörde kritisierte zudem eine Vereinbarung, nach der Anbieter von GerĂ€ten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften. 

Nach Ansicht der EU-WettbewerbshĂŒter wurde mit diesen BeschrĂ€nkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen zu stĂ€rken und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schĂŒtzen.

Google Ànderte GeschÀftspraktik bereits

Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen. 

Das Unternehmen Ă€nderte die GeschĂ€ftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-WettbewerbshĂŒter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Rund 1,5 Milliarden Euro davon schuldet Google zusammen mit seinem Mutterkonzern Alphabet.

Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren GerĂ€ten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsĂ€chlich behindert werde. Zudem hĂ€tte Google zu diesem Punkt angehört werden mĂŒssen, was nicht geschehen sei. 

Reihe von hohen Strafen gegen Google

Nach einem Einspruch von Google und Alphabet bestĂ€tigte der EuGH das Urteil nun endgĂŒltig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hieß es. Insbesondere habe die Vorinstanz die wettbewerbswidrigen Auswirkungen von Googles GeschĂ€ftsmodell ausreichend analysiert. Auch die BegrĂŒndung der Höhe der Strafe sei ausreichend. Zudem seien die Verteidigungsrechte von Google und Alphabet gewahrt worden.

Der Chef der EuropĂ€ischen Verbraucherorganisation Beuc, AugustĂ­n Reyna, begrĂŒĂŸte die Entscheidung: «Das heutige Urteil sendet eine sehr klare Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dĂŒrfen ihre Macht nicht dazu nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschrĂ€nken.»

WettbewerbshĂŒter der EU-Kommission ĂŒberziehen Google immer wieder mit hohen Strafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestĂ€tigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit spĂ€ter gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher gut verkraften - das Online-WerbegeschĂ€ft lĂ€uft.

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