EU-Kommission will mehr Schulden für Energiewende erlauben
Veröffentlicht am: 03.06.2026 um 13:20 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de
Auf Antrag des Mitgliedstaats kann demnach der Anwendungsbereich der Klausel auf Maßnahmen ausgeweitet werden, die seit Februar 2026 ergriffen wurden, um die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern.
Im Rahmen der bestehenden Obergrenze (1,5 Prozent des BIP) für zusätzliche Verteidigungsausgaben im Rahmen der nationalen Fluchtklausel wird eine spezielle jährliche Obergrenze für den Zeitraum 2026-2028 (0,3 Prozent des BIP) und eine kumulative Obergrenze (0,6 Prozent des BIP) im selben Zeitraum speziell für Energieresilienzmaßnahmen gelten. Wichtig sei, dass mit diesem Ansatz sichergestellt werde, "dass alle Garantien für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in vollem Umfang bestehen bleiben", so die EU-Kommission.
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