Gesellschaft, Justiz

Neue Regeln fĂŒr Umgangsrecht bei hĂ€uslicher Gewalt geplant

10.05.2026 - 16:37:53 | dts-nachrichtenagentur.de

Zum Schutz vor hÀuslicher Gewalt soll den TÀtern nach PlÀnen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der Umgang mit den Kindern verboten werden können.

Kindernotdienst (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Kindernotdienst (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das geht aus dem Entwurf des Justizministeriums fĂŒr eine Reform des Kindschaftsrechts hervor, ĂŒber das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.

Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttĂ€tig ist, sollen Familiengerichte dem TĂ€ter demnach den Umgang mit den Kindern untersagen können, um das Opfer zu schĂŒtzen. "HĂ€usliche Gewalt muss bei Entscheidungen ĂŒber das Sorge- und Umgangsrecht kĂŒnftig klar berĂŒcksichtigt werden", sagte Hubig den Funke-Zeitungen. Das gelte auch, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet sei. Denn Kinder litten, wenn sie Gewalt in der Familie miterlebten. Umgangsrechte dĂŒrften außerdem nicht dazu fĂŒhren, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerate, vom anderen attackiert zu werden, so die SPD-Politikerin.

Familiengerichte sind nach geltendem Recht bereits verpflichtet, hĂ€usliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berĂŒcksichtigen. Hubig will die Regeln in Bezug auf hĂ€usliche Gewalt nun aber schĂ€rfen. "Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schĂŒtzen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können", sagte die Ministerin.

KĂŒnftig sollen die Richter das Recht auf Umgang mit den Kindern vorĂŒbergehend oder auf Dauer verbieten können, wenn ein Elternteil gegen den Partner gewalttĂ€tig geworden ist und das Verbot zur "Abwendung einer GefĂ€hrdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils" erforderlich ist, heißt es in einem Gesetzentwurf.

Automatisch will das Justizministerium einem gewalttĂ€tigen Elternteil den Umgang mit seinen Kindern jedoch nicht untersagen. Da ein Umgangsausschluss als sehr weitreichend eingestuft wird, sollen die Familiengerichte immer im Einzelfall entscheiden und dabei etwa die Art, das Ausmaß und die HĂ€ufigkeit der Gewalt ebenso in Betracht ziehen wie eine mögliche Wiederholungsgefahr. Je nach Fall sollen auch mildere Vorgaben möglich sein. So könnte der gewalttĂ€tige Elternteil sein Kind etwa nur noch in Begleitung sehen dĂŒrfen.

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