Polizei

41-Jähriger stürzt alkoholisiert mit E-Scooter - 2604116

30.04.2026 - 10:36:14 | presseportal.de

Hilden - Am Dienstag, 28. April 2026, wurde ein alkoholisierter 41-jähriger E-Scooter-Fahrer bei einem Alleinunfall in Hilden leicht verletzt. Weil der Mann bereits einen offenen Haftbefehlt wegen Trunkenheit im Verkehr hatte, wurde er festgenommen.

POL-ME: 41-Jähriger stürzt alkoholisiert mit E-Scooter - 2604116 - Foto: presseportal.de
POL-ME: 41-Jähriger stürzt alkoholisiert mit E-Scooter - 2604116 - Foto: presseportal.de

Das war nach aktuellen Erkenntnissen passiert:

Gegen 20 Uhr befuhr der 41-jährige Hildener mit seinem E-Scooter die Mettmanner Straße in Richtung Nordstraße. In Höhe der Hausnummer 123 beabsichtigte er, von der Straße auf den Gehweg zu wechseln und stürzte zwischen zwei am Straßenrand geparkten Autos.

Aufmerksame Zeuginnen und Zeugen leisteten erste Hilfe und alarmierten die Rettungskräfte, die den leicht verletzten Mann vor Ort untersuchten. Eine medizinische Behandlung war glücklicherweise nicht notwendig. Der Hildener gab gegenüber den ebenfalls alarmierten Einsatzkräften der Polizei an, dass er vor der Fahrt Alkohol getrunken habe. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit über 1,7 Promille (0,89 mg/l) positiv.

Die Polizistinnen und Polizisten ordneten zur weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe an und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss gegen den 41-jährigen ein. Weil ein offener Haftbefehl gegen den E-Scooter-Fahrer vorlag, da er bereits in der Vergangenheit durch Trunkenheit im Straßenverkehr in Erscheinung getreten war, wurde er festgenommen.

Bei dem Unfall wurden drei geparkte Autos leicht beschädigt. Die Polizei schätzt den Gesamtschaden auf eine dreistellige Summe.

Die Polizei warnt:

Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende: Schon ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Auch für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß §24a des Straßenverkehrsgesetzes. Eine Straftat liegt vor, wenn die Fahrerin oder der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Für Menschen unter 21 Jahren sowie für Führerschein-Neulinge gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze. Bei Missachtung drohen in der Regel Bußgelder bis 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Mehr Infos zu Dos and Don'ts bei der Benutzung von E-Scooter finden Sie hier:

https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf

Fragen bitte an:

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Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

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