HZA-AC: Weltverbrauchertag am 15. MĂ€rz 2025 Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger
14.03.2025 - 11:45:00 | presseportal.de
Aachen - Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Ăberwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trĂ€gt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den ZollĂ€mtern im Binnenland statt. Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur PrĂŒfung ĂŒbergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefĂ€hrlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die BĂŒrger und BĂŒrgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete PrĂŒfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet. HĂ€ufig handelt es sich bei solchen Waren auch um ProduktfĂ€lschungen. FĂŒr solche Produkte ĂŒbernehmen die anonymen Hersteller natĂŒrlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr fĂŒr Gesundheit und Leben werden", so Elke Willsch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Aachen. Im vergangenen Jahr stellten BeschĂ€ftigte des Zollamts Charlottenburger Allee in Aachen fast fĂŒnf Tonnen gefĂ€lschte Hemden eines namhaften Labels aus Ăbersee sicher. WĂ€re es Originalware gewesen, hĂ€tte die Kleidung einen Wert von circa 1,4 Millionen Euro gehabt. Die Fracht stammte aus Asien und war fĂŒr einen Importeur in Norddeutschland bestimmt. Deklariert waren die Textilien als No-Name-Hemden. Die Beschau der 12.204 Hemden ergab jedoch, dass es sich um MarkenfĂ€lschungen handelte. "Durch die Expertise der BeschĂ€ftigten ist es gelungen, wirtschaftlichen Schaden fĂŒr den Markeninhaber abzuwenden und den Verbraucher vor gefĂ€lschter Ware zu schĂŒtzen", so die Sprecherin des Zolls. Alle Hemden wurden zwischenzeitlich vernichtet. Ob der Markenrechteinhaber gegen den EinfĂŒhrer zivilrechtliche Schritte eingeleitet hat, ist nicht bekannt.
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