Kontrolle an Safety-Days - Verkehrsunsicheren VW Golf GTI aus dem Verkehr gezogen
17.09.2025 - 15:26:51 | presseportal.de
Bei einem VW Golf GTI wurden diverse Modifikationen festgestellt. Unter anderem war ein Luftfahrwerk (Airride) verbaut. Bei diesem System kann die Fahrzeughöhe durch HinzufĂŒhren oder Ablassen von Luft eingestellt werden. In diesem Fall können die Einstellungen durch eine elektronische Fernbedienung verĂ€ndert werden. Der FahrzeugfĂŒhrer hatte das elektronische Einstellmodul jedoch vom Stromkreislauf getrennt. Hierdurch kann nicht nur das System nicht mehr gesteuert werden, sondern sicherheitsrelevante Komponenten, wie der akustische Summer, waren hierdurch abgeschaltet. Bei einem plötzlichen Druckabfall wird der FahrzeugfĂŒhrer somit nicht mehr in vorschriftsmĂ€Ăigem MaĂe vom System gewarnt.
Im Fahrzeuginneren war ein ĂberrollkĂ€fig verbaut, der in der Isofix-Halterung befestigt war. Diese Montageart ist unzulĂ€ssig.
Aufgrund der KomplexitĂ€t des Luftfahrwerksystems wurde der VW einer PrĂŒfstelle zugefĂŒhrt. Der PrĂŒfer bestĂ€tigte die polizeilichen Feststellungen und musste weitere unzulĂ€ssige VerĂ€nderung protokollieren. So war bspw. verstellbare Koppelstangen verbaut, die bereits unzulĂ€ssig sind. Infolge der falschen Einstellung waren zudem die vorderen Reifen derart verschlissen, dass das Gewebe im Reifen bereits sichtbar war, was eine unmittelbare VerkehrsgefĂ€hrdung darstellt.
An der nachgerĂŒsteten und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Abgasanlage wurde ebenfalls unzulĂ€ssig manipuliert. Durch die Deaktivierung der Schubabschaltung fĂŒhrt zu ĂŒbermĂ€Ăig lauten "Schubknallern". Bei einer GerĂ€uschpegelmessung wurden ca. 106 dB StandgerĂ€usch protokolliert.
Infolge der nachgewiesenen VerĂ€nderungen ist die Betriebserlaubnis des VW erloschen. Dem FahrzeugfĂŒhrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Zulassungsstelle, die zustĂ€ndig fĂŒr die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis und Ăberwachung der MĂ€ngelbeseitigung ist, wurde ĂŒber die Feststellungen informiert. Der FahrzeugfĂŒhrer muss zudem mit einem BuĂgeld im dreistelligen Bereich und mindestens einem Punkt in Flensburg rechnen.
RĂŒckfragen bitte an:
Polizeiinspektion Baumholder
Telefon: 06783 991-0
Email: pibaumholder@polizei.rlp.de
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