BPOLI EF: Waffen haben im HandgepÀck nichts zu suchen
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 15:55 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSKurz nach Mitternacht wurde bei einem 34-JÀhrigen ein Springmesser in Dolchform im HandgepÀck gefunden. Das Kontrollpersonal rief die Bundespolizei hinzu.
Das Messer mit einer 8 Zentimeter langen Klinge wurde durch die Bundespolizei sichergestellt. GegenĂŒber dem Passagier wurde ein Strafverfahren wegen des waffenrechtlichen und luftsicherheitsrechtlichen VerstoĂes eingeleitet.
Der Mann durfte nach Abschluss aller MaĂnahmen seinen Flug in Richtung TĂŒrkei antreten.
Die Bundespolizei sensibilisiert, sich vor Reiseantritt zu informieren, welche GegenstĂ€nde bei FlĂŒgen aufgegeben oder im HandgepĂ€ck mitgenommen werden dĂŒrfen. Bei festgestellten VerstöĂen drohen nicht nur Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren, sondern mitunter auch AusschlĂŒsse von der Reise. ErlĂ€uterungen zu verboten GegenstĂ€nden bei Flugreisen erhalten Sie beim Ticketerwerb, bei Ihren befördernden Airlines oder auch auf der Website der Bundespolizei: https://bundespolizei.de/sicher-auf-reisen/mit-dem-flugzeug/was-darf-ich-mitnehmen
RĂŒckfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Erfurt
Telefon: 0361/ 659830
E-Mail: bpoli.erfurt(at)polizei.bund.de
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