BPOLI LUD: Ohne Haftpflichtversicherung und mit Suchvermerk unterwegs
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 07:35 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSBei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien stellten die Beamten ein Ersuchen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich fest. Diese hatte das Fahrzeug ausgeschrieben, da kein Haftpflichtversicherungsschutz mehr bestand, und bat um die zwangsweise Stilllegung des Pkw.
Hinzu kam ein weiterer Fahndungshinweis der Staatsanwaltschaft Trier. Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung wurde um die Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift gebeten.
Als die Beamten den Fahrer nach einem aktuellen Versicherungsnachweis fragten, konnte dieser keinen Nachweis vorlegen. Daraufhin leiteten sie ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung ein, stellten den Fahrzeugschein sicher und entfernten die Zulassungsmarken von den Kennzeichen.
Der Mann stellte sein Fahrzeug verkehrssicher ab und setzte seine Reise zu Fuß fort. Das Fahrzeug muß nun in den kommenden Tagen durch einen Abschleppdienst oder mit neuer Zulassung abgeholt werden.
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