Die Regierung will hÀrtere Strafen bei sexueller Gewalt gegen Kinder
Veröffentlicht am: 21.10.2020 um 15:37 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf von der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gebilligt. Der Entwurf sieht unter anderem die Erweiterungen und VerschÀrfungen im Strafgesetzbuch (StGB) vor.
Neu soll der Begriff "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder" die StraftatbestĂ€nde des sexuellen Missbrauchs bezeichnen und damit das Unrecht der Taten klar beschrieben werden. Bisher hat der Grundtatbestand der sexuellen Gewalt als Vergehen gegolten und ist mit Freiheitsstrafen von 5 bis zu 10 Jahren geahndet worden. ZukĂŒnftig soll die Straftat als Verbrechen angesehen und mit 1 bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Besitzverschaffung und der Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft werden. FĂŒr die Verbreitung von Kinderpornografie ist, gegenĂŒber aktuell 3 bis 5 Jahren, neu ein Zeitraum von 1 bis zu 10 Jahren vorgesehen. Die Freiheitsstrafe von Besitz und Besitzverschaffung ist, statt wie bisher einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, mit einer Strafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren vorgesehen. Das banden- und gewerbsmĂ€Ăige Verbreiten soll zukĂŒnftig gegenĂŒber aktuell 6 Monate bis zehn Jahre mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren geahndet werden können.
ZusĂ€tzlich sieht der Gesetzentwurf die Aufnahme einer klaren Regelung zu dem Straftatbestand im Strafgesetzbuch bezĂŒglich Sexpuppen mit einem kindlichen Erscheinungsbild vor. Zudem ist die Frist der VerjĂ€hrung bei dem Strafbestand von der Herstellung pornografischer Inhalte mit Kindern, welche ein tatsĂ€chliches Geschehen wiedergeben, erst mit der Vollendung des dreiĂigsten Altersjahres des Opfers vorgesehen.
Die SPD-Politikerin sagte, es mĂŒsse immer wieder erlebt werden, dass Kindern durch erschĂŒtternde sexualisierte Gewalttaten ein unermessliches Leid zugefĂŒgt werde. Das Gesetzespaket sei beschlossen worden, um die die Kinder besser zu schĂŒtzen und die Taten mit aller Kraft bekĂ€mpfen zu können. Dazu zĂ€hlen eine effektivere Strafverfolgung, die Verbesserung bei der PrĂ€vention, auch bei den Anforderungen der Qualifikationen in der Justiz, sowie deutlich schĂ€rfere Strafen. Weil die TĂ€ter nichts mehr befĂŒrchten wĂŒrden als entdeckt zu werden, mĂŒsse der Verfolgungsdruck massiv erhöht werden, fĂŒhrte Christine Lambrecht weiter aus und hat angekĂŒndigt, konkrete Anforderungen der Qualifikation bezĂŒglich der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit festzulegen, damit diese den Aufgaben gerecht werden können.
Neu soll der Begriff "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder" die StraftatbestĂ€nde des sexuellen Missbrauchs bezeichnen und damit das Unrecht der Taten klar beschrieben werden. Bisher hat der Grundtatbestand der sexuellen Gewalt als Vergehen gegolten und ist mit Freiheitsstrafen von 5 bis zu 10 Jahren geahndet worden. ZukĂŒnftig soll die Straftat als Verbrechen angesehen und mit 1 bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Besitzverschaffung und der Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft werden. FĂŒr die Verbreitung von Kinderpornografie ist, gegenĂŒber aktuell 3 bis 5 Jahren, neu ein Zeitraum von 1 bis zu 10 Jahren vorgesehen. Die Freiheitsstrafe von Besitz und Besitzverschaffung ist, statt wie bisher einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, mit einer Strafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren vorgesehen. Das banden- und gewerbsmĂ€Ăige Verbreiten soll zukĂŒnftig gegenĂŒber aktuell 6 Monate bis zehn Jahre mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren geahndet werden können.
ZusĂ€tzlich sieht der Gesetzentwurf die Aufnahme einer klaren Regelung zu dem Straftatbestand im Strafgesetzbuch bezĂŒglich Sexpuppen mit einem kindlichen Erscheinungsbild vor. Zudem ist die Frist der VerjĂ€hrung bei dem Strafbestand von der Herstellung pornografischer Inhalte mit Kindern, welche ein tatsĂ€chliches Geschehen wiedergeben, erst mit der Vollendung des dreiĂigsten Altersjahres des Opfers vorgesehen.
Die SPD-Politikerin sagte, es mĂŒsse immer wieder erlebt werden, dass Kindern durch erschĂŒtternde sexualisierte Gewalttaten ein unermessliches Leid zugefĂŒgt werde. Das Gesetzespaket sei beschlossen worden, um die die Kinder besser zu schĂŒtzen und die Taten mit aller Kraft bekĂ€mpfen zu können. Dazu zĂ€hlen eine effektivere Strafverfolgung, die Verbesserung bei der PrĂ€vention, auch bei den Anforderungen der Qualifikationen in der Justiz, sowie deutlich schĂ€rfere Strafen. Weil die TĂ€ter nichts mehr befĂŒrchten wĂŒrden als entdeckt zu werden, mĂŒsse der Verfolgungsdruck massiv erhöht werden, fĂŒhrte Christine Lambrecht weiter aus und hat angekĂŒndigt, konkrete Anforderungen der Qualifikation bezĂŒglich der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit festzulegen, damit diese den Aufgaben gerecht werden können.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile
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