Erhöhte Polizeipräsenz an Halloween - 2610112
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 13:44 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSDas eigentlich amerikanische Spuk-Spektakel erfreut sich auch in den zehn Städten im Kreis Mettmann immer größerer Beliebtheit, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Die Polizei im Kreis Mettmann wünscht grundsätzlich allen, die sich an diesem Gruselspaß beteiligen wollen, viel Spaß und ein friedliches Fest - sie mahnt jedoch auch:
Nicht alles, was vielleicht "Spaß" macht, ist auch erlaubt. Und dort, wo aus Streichen Straftaten werden, wird die Polizei konsequent einschreiten.
Konkret bedeutet das: Wer Hauswände mit Eiern bewirft, Autos beschmiert, Brände legt oder unerlaubt Pyrotechnik anzündet, muss mit einem konsequenten polizeilichen Einschreiten und einer Strafverfolgung rechnen.
Die Polizei rät daher allen Eltern:
Sprechen Sie mit ihren Kindern darüber, dass Halloween keine Ausrede für Vandalismus ist. Auch das Erschrecken von anderen kann von einem harmlosen Spaß zu einer strafbaren Handlung werden. Dies hängt vor allem davon ab, wie, wo und gegenüber wem man den Schreck inszeniert und welche Folgen daraus entstehen.
Problematisch wären zum Beispiel ein gezieltes Bedrängen oder wenn man Fremden nachts auflauert oder sie über längere Zeit verfolgt. Insbesondere dann wird es strafrechtlich relevant, wenn man diese Menschen trotz erkennbarer Angst weiter bedrängen würde oder der- oder diejenige sich derartig erschreckt, dass er oder sie stürzt und dabei verletzt wird.
Für die kommende Halloween-Nacht kündigt die Polizei zudem bereits im Vorfeld an, ihre Präsenz deutlich zu erhöhen. Die Kräfte werden für Sicherheit sorgen und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Straftaten werden konsequent verfolgt und sich anbahnende Auseinandersetzungen oder gar Angriffe auf Rettungskräfte bereits frühzeitig unterbunden.
Die Polizistinnen und Polizisten haben dabei insbesondere die Orte im Blick, an denen viele Menschen zusammenkommen. Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und insbesondere bei Straftaten werden sie konsequent einschreiten.
Hinsichtlich möglicher Proteste insbesondere mit Bezug auf "Gen Z" liegen der Kreispolizeibehörde Mettmann derzeit keine Hinweise vor. Die Polizei verfolgt die Entwicklung auf Social Media aufmerksam und stellt sich auf mögliche Aktionen ein, so dass die Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist.
Grundsätzlich gewährleistet die Polizei die friedliche Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, schreitet aber auch konsequent bei Straftaten und sonstigen Störungen der öffentlichen Sicherheit ein.
Deutlich hervorheben möchte die Kreispolizeibehörde Mettmann die Warnung, dass niemand mit einer so genannten "Anscheinswaffe" in der Öffentlichkeit auftreten oder sogar jemanden damit bedrohen sollte. Dies kann nicht nur erhebliche Konsequenzen im Einsatzgeschehen nach sich ziehen. Auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz könnte die Folge sein.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
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