KriminalitÀt, Steuern

HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen entdeckt lebenden Schlangen aus Thailand

19.06.2026 - 10:02:42 | presseportal.de

Frankfurt am Main - Am 03.06.2026 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das GepĂ€ck von Reisenden eines Fluges aus Dubai / Vereinigte Arabische Emirate. Bei einem 20-JĂ€hrigen Reisenden, welcher aus Thailand via Dubai zurĂŒck nach Deutschland reiste stellten die Beamtinnen und Beamten Schlangen im Reisekoffer fest. Der Mann, gab zunĂ€chst auf Befragen an, wĂ€hrend der Reise keine Waren im Wert von ĂŒber 430 EUR eingekauft zu haben. ZunĂ€chst sollte das GepĂ€ck des Reisenden einer Röntgenkontrolle unterzogen werden, woraufhin er aber gegenĂŒber den Bediensteten erklĂ€rte, dass sich lebende Schlangen im Koffer befĂ€nden. Der Mann wurde gebeten, den Koffer selbst zu öffnen. Es kamen sodann drei weiße Stoffbeutel zum Vorschein, die jeweils eine Schlange enthielten.

HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen entdeckt lebenden Schlangen aus Thailand - Bild: presseportal.de
HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen entdeckt lebenden Schlangen aus Thailand - Bild: presseportal.de

"Lt. Dokumenten, welche der Reisende dabei hatte handelte es sich um drei Regenbogenbaum- Schlangen. Sie sollten ein Überraschungsgeschenk fĂŒr seine in Deutschland wohnende Mutter sein", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Der Reisende behauptete zunĂ€chst keine Quittung zu haben, legte dann aber im weiteren Verlauf der Kontrolle eine Rechnung in Höhe von 2.400 USD vor. FĂŒr die Schlangen entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von 393,10 EUR. Infolge wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro erhoben. Da weder artenschutzrechtliche- noch veterinĂ€rrechtliche Bedenken bestanden, wurden die Tiere nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und der Sicherheitsleistung dem Reisenden ĂŒberlassen.

Zusatzinformation:

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-LĂ€ndern dĂŒrfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einfĂŒhren. Waren, die die Reisefreimengen ĂŒberschreiten oder Verboten und BeschrĂ€nkungen unterliegen, mĂŒssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten AusbildungsplÀtze an. NÀheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
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