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HZA-F: Der ZOLL hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schĂŒtzen 3. MĂ€rz 2024 ist Tag des Artenschutzes

04.03.2024 - 09:00:22 | presseportal.de

Frankfurt am Main - Heute sind weltweit tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der ZOLL trĂ€gt mit seinen Kontrollen dazu bei, VerstĂ¶ĂŸe gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Im Jahr 2023 feierte das Washingtoner ArtenschutzĂŒbereinkommen das fĂŒnfzigjĂ€hrige JubilĂ€um seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen AbkĂŒrzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das Ă€lteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 LĂ€nder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefĂ€hrdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefĂ€hrdeter Arten in die AnhĂ€nge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

HZA-F: Der ZOLL hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schĂŒtzen 3. MĂ€rz 2024 ist Tag des Artenschutzes - Bild: presseportal.de
HZA-F: Der ZOLL hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schĂŒtzen 3. MĂ€rz 2024 ist Tag des Artenschutzes - Bild: presseportal.de

Der ZOLL ĂŒberwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit DrittlĂ€ndern. GeschĂŒtzte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgefĂŒhrt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen transportiert werden.

Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit geschĂŒtzte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im GepĂ€ck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres auf Grund von Internetbestel-lungen immer mehr zunimmt. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll bundesweit 1,77 Mio. geschĂŒtzte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. 38 Prozent aller Aufgriffe verzeichnen die internationalen FlughĂ€fen in Deutschland. So hat allein der ZOLL am Frankfurter Flughafen im Jahr 2022 594 Sicherstellungen mit 54.298 artengeschĂŒtzten Exemplaren zur PrĂŒfung der jeweiligen EinzelfĂ€lle verzeichnet. Darunter waren auch 2.597 lebende Tiere, darunter Pythons, Vogelspinnen und SteinhĂŒhner sowie zahlreiche lebende Korallen. DarĂŒber hinaus wurden 1.400 lebende Pflanzen am Flughafen sichergestellt, hĂ€ufig Kostuswurzeln, Orchideen und Kakteen. 50.301 tote Exemplare -meistens Urlaubsouvenirs aus ReiselĂ€ndern- wurden beschlagnahmt, wie zum Beispiel Amulette aus Tigerfell und Gebetsketten aus Elfenbein oder Handtaschen aus Krokodilleder. Ein weiterer interessanter Fund in einer Postsendung aus dem Kongo war eine Holzente. Das Röntgenbild zeigte bei der Kontrolle, dass sich Inneren der Ente 41 LöwenzĂ€hne befanden, eingegossen in Bauschaum. VerstĂ¶ĂŸe gegen das Washingtoner ArtenschutzĂŒbereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben. "Zahlreiche VerstĂ¶ĂŸe werden von Urlaubern begangen,die Souvenirs aus geschĂŒtzten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein mit nach Hause bringen. Sie tragen so in jedem Fall dazu bei, dass der illegale Handel mit geschĂŒtzten Arten blĂŒht", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschĂŒtzten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen GeschĂ€ft entwickelt. Weitere Infos im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
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