FW Weinheim: Rauchwarnmelder löst Feuerwehreinsatz in der Hannah Arendt Straße in Weinheim aus. Feuerwehr verschafft sich zerstörungsfrei Zugang zu Wohnung und gibt Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht.
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 15:25 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSRauchwarnmelder retten Leben. Auch Fehlalarme ernst nehmen
Die Feuerwehr Weinheim weist darauf hin, dass jeder Rauchwarnmelderalarm ernst genommen werden muss. Auch wenn sich wie in diesem Fall kein Brand bestätigt, ist die frühzeitige Verständigung der Feuerwehr richtig.
Insbesondere bei verschlossenen Wohnungen lässt sich von außen oftmals nicht feststellen, ob tatsächlich eine Gefahr besteht. Wer einen Rauchwarnmelder hört und die Ursache nicht zweifelsfrei klären kann, sollte die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen.
So lassen sich Fehlalarme vermeiden
Rauchwarnmelder benötigen regelmäßige Pflege und Kontrolle. Die Feuerwehr empfiehlt:
1. Regelmäßig prüfen: Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich entsprechend den Herstellerangaben kontrollieren und die Prüftaste betätigen.
2. Sauber halten: Staub, Schmutz und kleine Insekten können Fehlalarme verursachen. Deshalb die Geräte und ihre Raucheintrittsöffnungen entsprechend den Herstellerangaben reinigen.
3. Batterien beachten: Bei austauschbaren Batterien auf Warnsignale achten und diese rechtzeitig ersetzen. Bei fest eingebauten Langzeitbatterien muss bei erschöpfter Batterie der gesamte Melder ersetzt werden.
4. Richtigen Montageort wählen: Wasserdampf, Kochdunst und Staub können Rauchwarnmelder auslösen. Deshalb sind die vorgeschriebenen Montageorte und die Herstellerangaben zu beachten.
5. Geräte rechtzeitig austauschen: Rauchwarnmelder sollten spätestens nach zehn Jahren beziehungsweise entsprechend den Herstellerangaben ersetzt werden.
Wichtig ist, einen Rauchwarnmelder nach einem Fehlalarm nicht dauerhaft außer Betrieb zu lassen. Ein defektes Gerät muss zeitnah ersetzt werden.
Rauchwarnmelder sind in Baden-Württemberg Pflicht
In Baden-Württemberg schreibt die Landesbauordnung Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen vor, in denen bestimmungsgemäß Menschen schlafen. Hierzu zählen insbesondere Schlafzimmer, Kinderzimmer und entsprechend genutzte Gästezimmer. Auch Rettungswege innerhalb der Wohnung, beispielsweise Flure, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die rechtliche Grundlage bildet § 15 Absatz 9 der Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Für den Einbau der Geräte sind die Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt nach der Landesbauordnung den unmittelbaren Besitzern, beispielsweise den Bewohnern einer Mietwohnung.
Die Feuerwehr Weinheim empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die vorhandenen Rauchwarnmelder regelmäßig auf Funktion und Alter zu überprüfen.
Denn eines ist im Brandfall sicher, ein Rauchwarnmelder, der im Ernstfall rechtzeitig alarmiert, rettet Leben.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Weinheim
Telefon: 06201/82183
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit.feuerwehr@weinheim.de
https://www.feuerwehr-weinheim.de/
Original-Content von: Feuerwehr Weinheim übermittelt durch news aktuell
