Gartenzaun beschädigt und abgehauen
Veröffentlicht: 23.12.2023 um 08:38 Uhr, presseportal.deDie Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
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Polizeidirektion Landau
Polizeiinspektion Bad Bergzabern
Sebastian Bollinger
Telefon: 06343-93340
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