Kriminalität, Polizei

Hamborn: Folgemeldung: Waffen- und Messerverbotszone am Hamborner Altmarkt in Kraft getreten - FAQ

30.04.2026 - 15:16:46 | presseportal.de

Duisburg - Seit dem 21. April gibt es eine klare Regelung: Der Hamborner Altmarkt wurde zur Waffen- und Messerverbotszone erklärt.

POL-DU: Hamborn: Folgemeldung: Waffen- und Messerverbotszone am Hamborner Altmarkt in Kraft getreten - FAQ - Foto: presseportal.de
POL-DU: Hamborn: Folgemeldung: Waffen- und Messerverbotszone am Hamborner Altmarkt in Kraft getreten - FAQ - Foto: presseportal.de

Wir berichteten: https://duisburg.polizei.nrw/260422hamborn

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Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Internetseite mit sämtlichen detaillierten Informationen rund um die Verbotszone geschaffen. Hier kann auch ein Flugblatt für Anwohner heruntergeladen werden: https://duisburg.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-duisburg

Für welchen Bereich gilt die Waffen- und Messerverbotszone? Die Waffen- und Messerverbotszone gilt für den Bereich rund um den Hamborner Altmarkt - konkrete Straßenzüge sind auf der Internetseite der Polizei Duisburg aufgelistet.

Wie erkenne ich, dass ich mich in der Verbotszone befinde? Durch rund 50 Schilder mit der Aufschrift "Waffen- und Messerverbotszone" wurde der betroffene Bereich kenntlich gemacht.

Welche Waffen sind verboten? Künftig wird es rund um die Uhr verboten sein, im definierten Bereich Waffen oder gefährliche Gegenstände mitzuführen. Beispielsweise Taschenmesser, Pfefferspray, Schlagstöcke oder Schusswaffen - alles VERBOTEN.

Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis oder Amtsträger, wie zum Beispiel Polizisten oder vergleichbare Berufsgruppen unterliegen einer Ausnahmeregelung. In Bezug auf Messer haben u. a. Gewerbetreibende oder beispielsweise gastronomische Betriebe ein berechtigtes Interesse und unterliegen ebenfalls einer Ausnahme.

Was passiert, wenn ich mit einer Waffe oder einem Messer in der Verbotszone erwischt werde?

Neben der Sicherstellung der verbotenen mitgeführten Gegenstände droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt.

Die Verfolgung strafrechtlich relevanter Verstöße gegen das Waffengesetz bleibt von den Regelungen der Waffen- und Messerverbotszonen unberührt. Zur Erklärung: Das Mitführen einer scharfen Schusswaffe stellt unabhängig von der Waffen- und Messerverbotszone eine Straftat dar und wird konsequent verfolgt.

Darf mich die Polizei kontrollieren? Die Waffen- und Messerverbotszone ermöglicht der Polizei über die bestehenden Befugnisse hinaus, verdachtsunabhängige Kontrollen zum Auffinden von mitgeführten Waffen und gefährlichen Gegenständen durchzuführen.

Gibt es eine zeitliche Befristung? Nein.

Warum wurde die Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet? Angesichts der Straftaten der vergangenen Jahre, bei denen auch immer wieder Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände zum Einsatz kamen und Menschen teils schwer verletzt wurden, ist die Maßnahme nach einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung zwischen den Rechten und Bedürfnissen mehr als gerechtfertigt.

Sie ist kein pauschales Mittel zur Bekämpfung von Waffenkriminalität im gesamten Duisburger Stadtgebiet, sondern ein spezifischer Baustein im Kampf gegen die Strukturen rund um den Hamborner Altmarkt.

Was soll die Maßnahme bezwecken? -Potenziell gefährliche Situationen im Vorfeld erkennen und unterbinden. -Präventives Einschreiten der Polizei ermöglichen. -Verstöße konsequent ahnden. -Illegal mitgeführte Waffen einziehen. -Gewaltkriminalität nachhaltig reduzieren.

Waffen und gefährliche Gegenstände haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen!

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Polizei Duisburg
Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047
Fax: 0203 280 1049
E-Mail: pressestelle.duisburg@polizei.nrw.de
https://duisburg.polizei.nrw

außerhalb der Bürodienstzeiten:
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Original-Content von: Polizei Duisburg übermittelt durch news aktuell

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