BGleislÀufer im Hamburger Hauptbahnhof - ICE kann nicht einfahren-Bundespolizei warnt vor Lebensgefahren bei unerlaubten Gleisaufenthalten im Hamburger Bahnbereich-
09.06.2026 - 09:30:10 | presseportal.de
"Zuvor war ein Mann (m.32) als Fahrgast eines Metronom im Zug eingeschlafen und bis in die Abstellgruppe am Hauptbahnhof mitgefahren. Den Ausstieg im Hauptbahnhof am regulÀren Bahnsteig hatte der Fahrgast offensichtlich verschlafen."
Der TriebfahrzeugfĂŒhrer des Metronom-Zuges versuchte den Mann zunĂ€chst erfolglos zu wecken. Im weiteren Verlauf wachte der deutsche Staatsangehörige auf und verlieĂ den Zug plötzlich direkt in den Gleisbereich. Umgehend machte sich der Mann in den Gleisen fuĂlĂ€ufig auf den Weg zum Hauptbahnhof. Zwischenzeitlich hatte der TriebfahrzeugfĂŒhrer bereits die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Hamburg ĂŒber den "GleislĂ€ufer" telefonisch informiert. Umgehend wurden betriebliche MaĂnahmen durch die Bundespolizei eingeleitet. Ein ICE musste vor der Einfahrt gestoppt werden. Mehrere Streifen der Bundespolizei begaben sich in den Einsatzraum, um den Mann zu suchen und aus dem Gefahrenbereich zu retten.
"Da teilweise noch ein regulĂ€rer Bahnverkehr im Hauptbahnhof durchgefĂŒhrt wurde, hatte sich der Mann durch den unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich in Lebensgefahr begeben."
Der GleislÀufer hatte zwischenzeitlich selbststÀndig den Gleisbereich wieder verlassen und konnte durch eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof vor der Gemeinsamen Sicherheitswache der Bundes- und Landespolizei festgestellt werden.
"Der 32-JĂ€hrige wurde eindringlich ĂŒber die lebensgefĂ€hrlichen Gefahren im Gleisbereich im laufenden Zugverkehr durch einen Bundespolizisten aufgeklĂ€rt."
Der Mann Ă€uĂerte sich nicht zu dem Vorwurf des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich.
"Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. AnschlieĂend erhielt er einen Platzverweis fĂŒr den gesamten Hauptbahnhof.
Aus aktuellem Anlass warnt die Pressestelle der Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen.
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefĂ€hrlich und verboten! TriebfahrzeugfĂŒhrer von ZĂŒgen können nicht ausweichen und die Bremswege sind oftmals zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. HĂ€ufig gefĂ€hrden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
"RC"
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