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B(FOTO) Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotene GegenstĂ€nde fĂŒhren zu Strafanzeigen

28.06.2024 - 11:39:02 | presseportal.de

Hamburg - Am Freitag gegen 07:00 Uhr machte sich eine 30-jĂ€hrige deutsche Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach Ibiza. Ihre Handtasche legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die GepĂ€ckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas VerdĂ€chtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und ĂŒberprĂŒfte das GepĂ€ckstĂŒck genauer. Durch die Beamten wurde ein Schlagring aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Reisende Ă€ußerte, dass ihr im Rahmen von Feierlichkeiten der Schlagring in die Handtasche gepackt worden sein soll. Sie sei nicht die EigentĂŒmerin. Der Schlagring wurde sichergestellt. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte sie weiterreisen. Wenig spĂ€ter gegen 08:30 Uhr kam ein 17-jĂ€hriger deutscher Staatsangehöriger zur Luftsicherheitskontrolle. Er war auf dem Weg nach MĂŒnchen. Seinen Rucksack legte er in die GepĂ€ckwanne. Auch hier: Alarmauslösung durch das Kontrollpersonal. Dieses rief die Beamten der Bundespolizei. Im Rucksack wurde ein ElektroimpulsgerĂ€t (auch Taser genannt) aufgefunden. Dies ist ebenfalls ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Reisende Ă€ußerte spontan, dass er sich den Rucksack von einem Freund geliehen habe. Diese Ausrede half nichts. Sicherstellung des Tasers, Strafanzeige gegen den Reisenden. Anschließend wurde die Weiterreise gestattet.

BPOL-HH: (FOTO) Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotene GegenstĂ€nde fĂŒhren zu Strafanzeigen - Foto: presseportal.de
BPOL-HH: (FOTO) Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotene GegenstĂ€nde fĂŒhren zu Strafanzeigen - Foto: presseportal.de

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