KriminalitÀt, Polizei

Gefahr durch Eisplatten auf der Autobahn

30.01.2026 - 14:33:49 | presseportal.de

Hildesheim - Holle / BAB 7 (vol) - Die Autobahnpolizei Hildesheim verzeichnet in den vergangenen Wochen und vermehrt die letzten Tage wieder eine Zunahme an UnfĂ€llen durch herabstĂŒrzende Eisplatten, die sich von den FahrzeugdĂ€chern einiger LKW lösen. Bei Temperaturen rund um den Gefrierpunkt schmilzt der Schnee auf den Aufliegern und friert anschließend durch den kalten Fahrtwind oder allgemein abnehmende Temperaturen an. Es bildet sich Eis, das durch schwankende Temperaturen oder Vibrationen gelöst wird und wĂ€hrend der Fahrt vom LKW herabstĂŒrzt. Trifft das fallende Eis einen dahinterfahrenden PKW, kommt es so je nach GrĂ¶ĂŸe der Eisbrocken zu LackschĂ€den, gerissenen Windschutzscheiben bis hin zu schweren UnfĂ€llen.

POL-HI: Gefahr durch Eisplatten auf der Autobahn - Foto: presseportal.de
POL-HI: Gefahr durch Eisplatten auf der Autobahn - Foto: presseportal.de

Am 29.01.2026, gegen 14 Uhr, kam es im Bereich des Autobahndreiecks Salzgitter zu einem in diesen Tagen typischen Unfall, bei dem ein PKW durch die herabfallende Eisscholle eines Sattelzugs getroffen worden ist. Hierbei wurde die Windschutzscheibe des Autos schwer beschĂ€digt. Im Rahmen der Unfallaufnahme ĂŒberprĂŒften die eingesetzten Polizeibeamten mit Hilfe einer Leiter das Dach des Sattelaufliegers. Neben einigem Schnee befand sich eine rund 120cm lange, 30cm breite und in der Mitte bis zu 8cm dicke Eisplatte mit entsprechend schwerem Gewicht. HĂ€tte sich eben diese Eisplatte oder einzelne Brocken davon wĂ€hrend der Fahrt gelöst, wĂ€re es sicher nicht bei einer gesprungenen Windschutzscheibe geblieben, sondern zu weitaus erheblicheren Unfallfolgen gekommen.

Alle FahrzeugfĂŒhrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis und Schnee auf dem Dach zu befreien. Da der SattelzugfĂŒhrer im hiesigen Fall diese Pflicht maßgeblich vernachlĂ€ssigt hat und es zu einem Unfall gekommen ist, wird ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet. Die vorgesehene Buße fĂŒr diesen Verstoß betrĂ€gt 120EUR zzgl. VerwaltungsgebĂŒhren und einem Punkt im Fahreignungsregister. Um unangenehme Bußgelder und UnfĂ€lle zu vermeiden, mahnt die Polizei daher zur Kontrolle der FahrzeugdĂ€cher, bevor die Fahrt angetreten wird.

RĂŒckfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
SchĂŒtzenwiese 24
31137 Hildesheim
Autobahnpolizei

Telefon: 05121/939-225
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