HZA-KA: Weltverbrauchertag am 15. MĂ€rz 2025 / Der ZOLL leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger
15.03.2025 - 07:45:19 | presseportal.de
Stellt der ZOLL dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur PrĂŒfung ĂŒbergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefĂ€hrlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die BĂŒrger und BĂŒrgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete PrĂŒfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der ZOLL bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
HĂ€ufig handelt es sich bei solchen Waren auch um ProduktfĂ€lschungen. FĂŒr solche Produkte ĂŒbernehmen die anonymen Hersteller natĂŒrlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr fĂŒr Gesundheit und Leben werden", so Pascal Griesbach, Pressesprecher des Hauptzollamts Karlsruhe.
Zuletzt wurden mehrfach Fenster und AuĂentĂŒren bei Kontrollen festgestellt, die keine CE-Kennzeichnung aufwiesen. Diese sind somit nicht einfuhrfĂ€hig. "Oftmals wird die CE-Kennzeichnung lediglich mit Elektronik verbunden, ein Trugschluss.", so Pascal Griesbach.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Pascal Griesbach
Telefon: 0721/1833-1060
E-Mail: Pascal.Griesbach@zoll.bund.de
www.zoll.de
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