Angesichts zahlreicher E-Scooter-UnfÀlle: Polizei startet in Schulen das Projekt E
Veröffentlicht am: 09.07.2026 um 08:05 Uhr | presseportal.de
Die Polizei betrachtet den 700-prozentigen Zuwachs an UnfĂ€llen mit E-Scootern mit groĂer Sorge. Die Tendenz setzt sich fort. Gerade in den vergangenen Tagen gab es mehrere UnfĂ€lle mit verletzten Jugendlichen. Die Polizeibeamten stellen immer wieder eine groĂe WissenslĂŒcke zum Umgang mit den motorisierten Rollern fest. Die zĂ€hlen als Kraftfahrzeuge und deshalb gelten auch besondere Regeln - und zwar auch fĂŒr sogenannte "Kinder-E-Scooter".
In den gröĂeren StĂ€dten des MĂ€rkischen Kreises gibt es bereits hĂ€ufiger Schwerpunkt-EinsĂ€tze. Polizeibeamte kontrollieren in den InnenstĂ€dten E-Scooter. Doch die Polizei setzt nun stĂ€rker und konsequent auf PrĂ€vention durch AufklĂ€rung.
Im Rahmen eines landesweiten Modellprojektes suchen Polizeibeamtinnen der VerkehrsunfallprĂ€vention/Opferschutz nach den Sommerferien die Klassen des achten Jahrgangs aller weiterfĂŒhrenden Schulen auf. Sie erklĂ€ren Regeln, zeigen was passieren kann und beantworten Fragen. Das Ziel: UnfĂ€lle verhindern und ein Bewusstsein dafĂŒr schaffen, dass ein E-Scooter eben kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug ist.
Nutzer von E-Scootern sollten sich im StraĂenverkehr mit den allgemeinen Regeln beschĂ€ftigen. DarĂŒber hinaus gelten folgende Vorschriften:
Das Mindestalter: Elektrokleinstfahrzeuge - so der offizielle Name - dĂŒrfen erst ab 14 Jahren im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.
Keine Gehwege: E-Scooter gehören auf den Radweg oder auf die StraĂe. Das Fahren auf dem BĂŒrgersteig oder in FuĂgĂ€ngerzone ist absolut tabu und wird mit einem BuĂgeld geahndet. Nur alleine: Es gilt die strikte Regel: Ein Roller, eine Person. Das beliebte Mitnehmen von Freunden auf dem Trittbrett ist verboten und extrem gefĂ€hrlich, da sich das Bremsverhalten massiv verĂ€ndert. Wie beim Auto: FĂŒr Jugendliche unter 21 Jahren und FahranfĂ€nger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss erwischt wird, riskiert nicht nur ein hohes BuĂgeld, sondern beschĂ€digt unter UmstĂ€nden auch seine Chance auf den spĂ€teren AutofĂŒhrerschein. Straftaten im StraĂenverkehr werden im Register vermerkt.
Keine Smartphones: Wer wĂ€hrend der Fahrt das Handy in der Hand hĂ€lt, riskiert - genau wie beim Fahrrad oder Auto - ein empfindliches BuĂgeld.
Hinweis fĂŒr Medienschaffende: Die Polizei lĂ€dt fĂŒr Anfang September zu einem Ortstermin in einer Schule ein, um das Projekt eingehender vorzustellen.
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