HZA-MS: Bewährungsstrafe nach Zollkontrolle / Bürgergeldempfänger zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt
10.06.2026 - 08:14:42 | presseportal.de
Aufgefallen war dieser Leistungsbetrug bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster. Der Zoll hatte den Mann bei seiner Tätigkeit als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma auf einem Veranstaltungsgelände angetroffen. Diese Tätigkeit hatte er aber sowohl dem Jobcenter, von dem er Leistungen bezog, als auch dem Gewerbeamt verschwiegen. Insgesamt war so ein Schaden in Höhe von mehr als 3.500 Euro entstanden.
Das Gericht sah deshalb den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als erwiesen an und verurteilte den Mann entsprechend.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Münster übermittelt durch news aktuell
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
Für. Immer. Kostenlos.
