2,2 Promille morgens - Polizei stoppt betrunkenen Autofahrer - 2610084
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 10:24 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSFolgendes war geschehen:
Gegen 8:20 Uhr beobachtete eine Streife der Polizei im Bereich des Winkelswegs den Verkehr, als dieser ein weißer Transporter auffiel, bei dem augenscheinlich der Blinker defekt war. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizistinnen und Polizisten fest, dass der Fahrer des Wagens augenscheinlich unter erheblichem Alkoholeinfluss stand.
Der 38-jährige Pole gab an, am Vorabend mehrere Flaschen Bier getrunken zu haben. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 2,2 Promille (1,1 mg/l). Daraufhin musste der Mann mit zur Wache, wo ihm zur weiteren Beweisführung eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem leiteten die Kräfte der Polizei ein Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer gegen den 38-Jährigen ein und beschlagnahmten seinen Führerschein.
Die Polizei stellt klar:
Alkohol und Autofahren gehören nicht zusammen. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung beeinträchtigen und damit das Unfallrisiko deutlich erhöhen. Bei einem derart hohen Alkoholwert wie im vorliegenden Fall ist eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich.
Dabei gilt: Wer am Vorabend Alkohol getrunken hat, ist am nächsten Morgen nicht automatisch wieder nüchtern, denn Alkohol wird vom Körper nur langsam abgebaut. Schlaf, Kaffee, eine kalte Dusche oder ein Frühstück beschleunigen diesen Abbau nicht. Je nach getrunkener Menge und individuellen Faktoren kann deshalb auch viele Stunden nach dem letzten Glas noch Alkohol im Blut vorhanden sein. Besonders problematisch ist, dass man sich am nächsten Morgen möglicherweise bereits wieder fit fühlt, obwohl die eigene Fahrtüchtigkeit noch erheblich eingeschränkt ist.
Wer am Vorabend Alkohol konsumiert hat, sollte deshalb am nächsten Morgen nicht einfach davon ausgehen, wieder sicher fahren zu können. Im Zweifel gilt: Auto stehen lassen und eine andere Möglichkeit der Fortbewegung nutzen. Denn eine vermeintlich kurze Fahrt am nächsten Morgen kann nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmender gefährden.
Neben den erheblichen Gefahren für alle Beteiligten hat eine Trunkenheitsfahrt zudem strafrechtliche Konsequenzen. Je nach Höhe der Alkoholisierung und den Umständen des Einzelfalls können unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
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Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
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