HZA-R: NĂ€gel schwarz lackiert - Wiederholte Schwarzarbeit in Nagelstudios endet mit Freiheitsstrafe
30.04.2026 - 08:17:44 | presseportal.de
Dabei stellten die Zöllner fest, dass sieben BeschĂ€ftigte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Wegen der Mindestlohnunterschreitung von mehr als 10.000 Euro verhĂ€ngte die Ahndungsstelle des Hauptzollamts Regensburg ein BuĂgeld in Höhe von 14.000 Euro.
ZusĂ€tzlich machte die Unternehmerin gegenĂŒber der AuslĂ€nderbehörde falsche Angaben, um zwei BeschĂ€ftigten einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen. Sie gab deutlich höhere Löhne bei angeblicher VollzeitbeschĂ€ftigung an, obwohl die beiden tatsĂ€chlich nur in Teilzeit arbeiteten und deutlich weniger verdienten. Wegen der erschlichenen Aufenthaltstitel sowie Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verurteilte das Amtsgericht Weiden die Frau zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro.
Sowohl das Gericht als auch die Ahndungsstelle berĂŒcksichtigten damals die von der Unternehmerin behauptete schlechte finanzielle Lage. Dass diese Darstellung nicht der RealitĂ€t entsprach, zeigte sich bei einer erneuten Kontrolle im Jahr 2024.
Diesmal entdeckten die Hofer Zöllner neben dem bereits bekannten Studio ein weiteres Nagel- und Kosmetikstudio, das bislang bei keiner Behörde gemeldet war. Die dort arbeitenden vietnamesischen Staatsangehörigen verfĂŒgten erneut nicht ĂŒber gĂŒltige Aufenthaltstitel. Die EinsatzkrĂ€fte durchsuchten daraufhin die RĂ€ume und stellten umfangreiches Beweismaterial sicher.
Die Auswertung von ChatverlĂ€ufen und der nur lĂŒckenhaften Buchhaltung ergab, dass die Unternehmerin zwischen 2021 und 2024 mehr als 50 Kosmetikerinnen und Kosmetiker beschĂ€ftigte. Diese waren weder zur Sozialversicherung angemeldet noch verfĂŒgten viele von ihnen ĂŒber einen gĂŒltigen Aufenthaltstitel. Auf diese Weise sparte sich die Frau mehr als 310.000 Euro an SozialversicherungsbeitrĂ€gen.
"Wer BeschĂ€ftigte systematisch nicht anmeldet, den Mindestlohn unterschreitet und zusĂ€tzlich aufenthaltsrechtliche Vorschriften umgeht, verschafft sich auf Kosten ehrlicher Unternehmen einen massiven Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig bringt dies auch erhebliche Nachteile fĂŒr die Arbeitnehmer mit sich, denn ohne ordnungsgemĂ€Ăe Anmeldung fehlt die Absicherung in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Solche FĂ€lle verfolgen wir konsequent", erklĂ€rt JĂŒrgen Fein, Fachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie zu einer weiteren Geldstrafe von 3.600 Euro. Die hinterzogenen SozialversicherungsbeitrÀge muss sie zusÀtzlich samt SÀumniszuschlÀgen an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen.
DarĂŒber hinaus mĂŒssen sich 24 illegal beschĂ€ftigte Kosmetikerinnen und Kosmetiker wegen illegalen Aufenthalts strafrechtlich verantworten.
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Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
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