HZA-R: Enge Zusammenarbeit der Behörden führt zur Aufdeckung von Schwarzarbeit im Landkreis Cham - Gastronom zu Geldstrafe verurteilt
29.04.2026 - 08:01:40 | presseportal.de
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Dabei festgestellte Auffälligkeiten wurden an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden des Hauptzollamts Regensburg gemeldet. Der Zoll nahm daraufhin eigene Ermittlungen auf. Gleichzeitig bestanden Beitragsrückstände gegenüber der AOK Bayern im mittleren fünfstelligen Bereich. Deshalb wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Staatsanwaltschaft Landshut leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Später wurden beide Verfahren von der Staatsanwaltschaft Deggendorf zusammengeführt. Die weiteren Ermittlungen übernahm anschließend die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden. Dabei stellte sich heraus, dass der Angeklagte Beschäftigte in 27 Fällen nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Dadurch wurden Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt.
Um dies zu verbergen, wurden in der Buchhaltung Ausgaben wie "Haushaltsführung" und "Sonstige Auslagen" eingetragen. Tatsächlich handelte es sich dabei um Lohnzahlungen an eine Mitarbeiterin, für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Der festgestellte Schaden belief sich auf 19.100 Euro.
Vor dem Amtsgericht Viechtach zeigte sich der Angeklagte geständig. Das Gericht berücksichtigte dies ebenso wie sein bisher straffreies Leben. Zusätzlich zur Geldstrafe muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen.
"Schwarzarbeit fällt oft nicht sofort auf. Deshalb ist es wichtig, dass Zoll, Rentenversicherung, Krankenkassen und Justiz eng zusammenarbeiten und Informationen schnell austauschen. Nur so können solche Fälle aufgedeckt werden. Wer Beschäftigte nicht richtig anmeldet und Sozialabgaben spart, schadet nicht nur ehrlichen Unternehmen, sondern auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst - etwa bei der Krankenversicherung, der Rente oder dem Arbeitslosengeld. Das hatte in diesem Fall deutliche Konsequenzen: Mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen gilt der Verurteilte nun offiziell als vorbestraft", erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
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