Upskirting - Frauen in Umkleidekabine sexuell belästigt - 2605009
04.05.2026 - 10:22:13 | presseportal.deDas war geschehen:
Gegen 18 Uhr hielten sich zwei Frauen im Alter von 20 und 26 Jahren nach ihrem Besuch des Hallenbades an der Grünstraße in der Umkleide auf. Während sie sich umzogen, sahen sie plötzlich, dass ein Rucksack in ihre Kabine ragte, in dessen offener Seitentasche ein Mobiltelefon steckte. Als die 26-Jährige bemerkte, dass die Kamera auf sie gerichtet war, trat sie vor Schreck auf das Handy. Der Nutzer floh unerkannt mitsamt seines Mobiltelefons, vermutlich ein weißes iPhone 13. Die Frauen informierten folgerichtig das Badpersonal und alarmierten die Polizei.
Die Polizistinnen und Polizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des "upskirting" gegen den Unbekannten ein. Das sogenannte "upskirting" oder "downblousing", also das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung solch angefertigter Aufnahmen ist eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. § 184k StGB "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Die Kriminalpolizei übernahm die weiteren Ermittlungen und fragt: Wer hat zur Tatzeit verdächtige Beobachtungen in dem Schwimmbad gemacht? Hinweise nimmt die Polizei Hilden, Telefon 02103 898-6410, jederzeit entgegen.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
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