Upskirting: MĂ€dchen in Umkleidekabine gefilmt - 2610040
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 11:53 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSDas war nach aktuellen Erkenntnissen passiert:
Gegen 19 Uhr zog sich die 9-JĂ€hrige in der Umkleidekabine des Hallenbads an der Hochdahler StraĂe um. Als sie bemerkte, wie ein schwarzes Handy ĂŒber die Trennwand der Umkleide gehalten wurde, zog sie sich schnell an und informierte ihren Vater, der die Polizei alarmierte.
Die EinsatzkrĂ€fte waren schnell vor Ort, konnten aber keine verdĂ€chtige Person mehr feststellen. Das MĂ€dchen konnte beobachten, dass die Person weiĂe Schuhe mit schwarzen Streifen trug.
Die Kriminalpolizei ermittelt und fragt:
Wer hat zur Tatzeit etwas VerdÀchtiges in dem Schwimmbad beobachtet? Hinweise nimmt die Polizei in Erkrath unter 02104 9480-6450 jederzeit entgegen.
Info:
Das sogenannte "Upskirting" oder "Downblousing", also das heimliche Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen ist eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. § 184k StGB "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
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