Bericht: Systematische Umgehung der Export-Verbote von Zuchtvieh
Veröffentlicht am: 16.07.2020 um 13:48 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
GemÀà einem Bericht der RBB und des ARD-Mittagsmagazins, unter der Berufung auf die EintrĂ€ge der europĂ€ischen Traces-Datenbank fĂŒr Transporte von lebenden Tieren, wurden bundesweit im Zeitraum von Januar 2019 und Februar 2019 34.355 lebende Rinder in die Staaten mit einem Höchstrisiko bezĂŒglich des Tierschutzes auĂerhalb von Europa transportiert. Durch die neun VeterinĂ€rĂ€mter in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Rheinland-Pfalz sollen 97 Prozent von allen Exporten respektive der Transport von 33.440 Tiere genehmigt worden sein.
Im Jahr 2015 hat der EuropĂ€ische Gerichtshof einem Urteil beschlossen, dass die europĂ€ische Tierschutzverordnung auch fĂŒr die Transportbedingungen von lebenden Tieren in nicht europĂ€ische Standorte gelten soll. Ruhe- und Auslaufzeitfenster fĂŒr die Tiere mĂŒssen wĂ€hrend eines Transportes gewĂ€hrleistet und die Transporte durch die zustĂ€ndigen VeterinĂ€re der jeweiligen Landeskreise genehmigt werden. Unter anderem ist im Vorfeld zu prĂŒfen, ob die Standards in Bezug auf den Tierschutz eingehalten werden können. Zu den "Hochrisiko-Staaten" im Tierschutz gehören nach Auffassung die BundeslĂ€nder Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sowie Ăgypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, TĂŒrkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan. In Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sind die Anforderungen bezĂŒglich der Genehmigungen fĂŒr die genannten LĂ€nder per Erlass bereits dermaĂen erhöht worden, dass direkte Exporte aus diesen BundeslĂ€ndern effektiv nicht mehr möglich sind. Nach Meinung von den drei BundeslĂ€ndern kann auf dem Transport in diese Staaten nicht gewĂ€hrleistet werden, dass fĂŒr die Tiere auf dem Transport die entsprechenden Rast- und RuheplĂ€tze vorhanden sind. Eine Umfrage des RBB und des Mittagsmagazins der ARD bei allen Tierarztpraxen in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hat ergeben, dass die Tiere zwischenzeitlich vor einem Export regelmĂ€Ăig in diejenigen BundeslĂ€nder gebracht wĂŒrden, in welchen die Möglichkeit fĂŒr eine Ausfuhr noch besteht. Von 77 VeterinĂ€rĂ€mtern haben 51 davon bestĂ€tigt, dass der Export von Rindern aus deren Landeskreis auf Umwegen ĂŒber andere BundeslĂ€nder stattgefunden hat. In nahezu 400 StĂ€dten und Landkreisen gibt es 431 Tierarztpraxen. Der Export in die Staaten mit einem hohen Risiko erfolgt insbesondere ĂŒber die Landeskreise Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Auf eine Anfrage der RBB und dem ARD-Mittagsmagazin, haben alle Landkreise den Vorwurf zu genehmigten Tiertransporten, bei welchen das Wohl der Tiere wĂ€hrend des Transports vorhersehbar gefĂ€hrdet gewesen wĂ€re, zurĂŒckgewiesen. Im Vorfeld wĂ€ren die abgefertigten Exporte genau geprĂŒft worden und mussten, aufgrund von den Angaben, genehmigt werden. Dazu gehören insbesondere die Vorgabe des Zeitfensters zu der Transportroute, Angaben zu den vorgesehenen Rast-, Versorgungs- und RuheplĂ€tzen wĂ€hrend des Transportes, die BestĂ€tigung von einem Zugang durch ein GPS-System, um die Strecke gleichzeitig und im Nachgang Verifizierung zu können, sowie die Wettervorhersage fĂŒr das entsprechende Datum. Besonders die Standorte wĂŒrden ĂŒber GPS wĂ€hrend des Transports kontrolliert und im Nachgang beim Vorliegen von VerstöĂen konsequent bestraft.
Im Jahr 2015 hat der EuropĂ€ische Gerichtshof einem Urteil beschlossen, dass die europĂ€ische Tierschutzverordnung auch fĂŒr die Transportbedingungen von lebenden Tieren in nicht europĂ€ische Standorte gelten soll. Ruhe- und Auslaufzeitfenster fĂŒr die Tiere mĂŒssen wĂ€hrend eines Transportes gewĂ€hrleistet und die Transporte durch die zustĂ€ndigen VeterinĂ€re der jeweiligen Landeskreise genehmigt werden. Unter anderem ist im Vorfeld zu prĂŒfen, ob die Standards in Bezug auf den Tierschutz eingehalten werden können. Zu den "Hochrisiko-Staaten" im Tierschutz gehören nach Auffassung die BundeslĂ€nder Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sowie Ăgypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, TĂŒrkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan. In Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sind die Anforderungen bezĂŒglich der Genehmigungen fĂŒr die genannten LĂ€nder per Erlass bereits dermaĂen erhöht worden, dass direkte Exporte aus diesen BundeslĂ€ndern effektiv nicht mehr möglich sind. Nach Meinung von den drei BundeslĂ€ndern kann auf dem Transport in diese Staaten nicht gewĂ€hrleistet werden, dass fĂŒr die Tiere auf dem Transport die entsprechenden Rast- und RuheplĂ€tze vorhanden sind. Eine Umfrage des RBB und des Mittagsmagazins der ARD bei allen Tierarztpraxen in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hat ergeben, dass die Tiere zwischenzeitlich vor einem Export regelmĂ€Ăig in diejenigen BundeslĂ€nder gebracht wĂŒrden, in welchen die Möglichkeit fĂŒr eine Ausfuhr noch besteht. Von 77 VeterinĂ€rĂ€mtern haben 51 davon bestĂ€tigt, dass der Export von Rindern aus deren Landeskreis auf Umwegen ĂŒber andere BundeslĂ€nder stattgefunden hat. In nahezu 400 StĂ€dten und Landkreisen gibt es 431 Tierarztpraxen. Der Export in die Staaten mit einem hohen Risiko erfolgt insbesondere ĂŒber die Landeskreise Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Auf eine Anfrage der RBB und dem ARD-Mittagsmagazin, haben alle Landkreise den Vorwurf zu genehmigten Tiertransporten, bei welchen das Wohl der Tiere wĂ€hrend des Transports vorhersehbar gefĂ€hrdet gewesen wĂ€re, zurĂŒckgewiesen. Im Vorfeld wĂ€ren die abgefertigten Exporte genau geprĂŒft worden und mussten, aufgrund von den Angaben, genehmigt werden. Dazu gehören insbesondere die Vorgabe des Zeitfensters zu der Transportroute, Angaben zu den vorgesehenen Rast-, Versorgungs- und RuheplĂ€tzen wĂ€hrend des Transportes, die BestĂ€tigung von einem Zugang durch ein GPS-System, um die Strecke gleichzeitig und im Nachgang Verifizierung zu können, sowie die Wettervorhersage fĂŒr das entsprechende Datum. Besonders die Standorte wĂŒrden ĂŒber GPS wĂ€hrend des Transports kontrolliert und im Nachgang beim Vorliegen von VerstöĂen konsequent bestraft.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile
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