Frankfurter OLG verbietet Gutscheinaktion von Versandapotheke
02.07.2025 - 11:13:16 | dts-nachrichtenagentur.de
Die Aktion, bei der Kunden bei Einlösung eines E-Rezepts einen Gutschein erhielten, verstoĂe gegen das Heilmittelwerbegesetz, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Apotheke hatte Gutscheine sowohl fĂŒr die erste Bestellung ĂŒber eine App als auch fĂŒr die Einlösung von E-Rezepten angeboten. Das Guthaben konnte teilweise fĂŒr den Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel genutzt werden.
Das Gericht sah darin eine unzulĂ€ssige produktbezogene Werbung, die den Verbrauch von Arzneimitteln fördere. Die Höhe der Gutscheine von 10 Euro ĂŒbersteige auch den Wert einer "geringwertigen Kleinigkeit", die das Gesetz in solchen FĂ€llen erlaube. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestĂ€tigte damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.5.2025, Az. 6 U 347/24).
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