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Gericht: Kontrolle an deutsch-luxemburgischer Grenze rechtswidrig

27.04.2026 - 12:45:17 | dts-nachrichtenagentur.de

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die IdentitĂ€tskontrolle eines Reisenden an der luxemburgisch-deutschen Grenze fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt.Der KlĂ€ger, der im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach SaarbrĂŒcken reiste, wurde von der Bundespolizei auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 einer verdachtsunabhĂ€ngigen IdentitĂ€tskontrolle unterzogen.

Fahne von Luxemburg (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Fahne von Luxemburg (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Er klagte daraufhin mit der BegrĂŒndung, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, da die Bundesrepublik Deutschland deren WiedereinfĂŒhrung und VerlĂ€ngerung nicht ausreichend begrĂŒndet habe.

Die Koblenzer Richter gaben dem KlĂ€ger recht und stellten fest, dass die IdentitĂ€tsfeststellung am GrenzĂŒbergang rechtswidrig war. Nach den einschlĂ€gigen Vorschriften dĂŒrfe die Bundespolizei zwar die IdentitĂ€t einer Person zur Kontrolle des grenzĂŒberschreitenden Verkehrs feststellen, dies gelte jedoch nur, wenn die Binnengrenzkontrollen unionsrechtskonform wiedereingefĂŒhrt oder verlĂ€ngert worden seien. Die VerlĂ€ngerung der Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze im Zeitraum vom 16. MĂ€rz 2025 bis zum 15. September 2025 sei jedoch unionsrechtswidrig gewesen.

Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes erlaube einem Mitgliedstaat die WiedereinfĂŒhrung oder VerlĂ€ngerung von Binnengrenzkontrollen nur unter außergewöhnlichen UmstĂ€nden, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht sei. Die Beklagte habe ihren Beurteilungsspielraum verletzt, da sie die Bedrohungslage nicht auf einer tragfĂ€higen Tatsachengrundlage bewertet habe. Zudem habe sie nicht ausreichend dokumentiert, dass es sich um eine plötzliche Entwicklung handele, die eine VerlĂ€ngerung der Kontrollen rechtfertige. Gegen das Urteil wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.

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