Bundesrat will flÀchendeckende Ausweis-Kontrolle von FluggÀsten
08.08.2025 - 14:37:19 | dts-nachrichtenagentur.de
Der Bundesrat hat eine Initiative angestoĂen, um alle Fluggesellschaften zur ĂberprĂŒfung der Ausweise ihrer FluggĂ€ste zu verpflichten - auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums.
Sicherheitskontrolle am Flughafen - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Initiator ist das Land Niedersachsen. "Durch die Ănderung des Luftsicherheitsgesetzes sollen Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, die Ausweispapiere der FluggĂ€ste vor Einstieg in das Flugzeug zu prĂŒfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen", sagte eine Sprecherin des niedersĂ€chsischen Innenministeriums der "Welt". "So soll sichergestellt werden, dass die IdentitĂ€t der FluggĂ€ste bekannt ist und diese bei Straftaten auch fĂŒr polizeiliche Zwecke genutzt werden kann."
"Sowohl aus sicherheitspolitischer als auch aus migrationspolitischer Sicht begrĂŒĂt und unterstĂŒtzt Innenminister Joachim Herrmann auch als Sprecher der Unions-Landesinnenminister voll die Initiative, durch eine Ănderung des Luftsicherheitsgesetzes die Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, die Ausweispapiere der FluggĂ€ste vor dem Einstieg in das Flugzeug zu prĂŒfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen", sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums der "Welt".
"Eine derartige Regelung wĂŒrde das Fliegen unter falscher IdentitĂ€t insbesondere von potenziellen StraftĂ€tern weiter erschweren und auch illegalen Einreisen entgegenwirken."
Kritisch Ă€uĂerte sich allerdings die Luftfahrtbranche. Sie verweist auf gleich mehrere Probleme. "Der BDL bewertet den Gesetzentwurf zur Ănderung des Luftsicherheitsgesetzes in Bezug auf die Neuregelung von ID-Checks kritisch", sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). "Fluggesellschaften sind weder personell noch fachlich in der Lage, IdentitĂ€tsprĂŒfungen oder Echtheitskontrollen von Reisedokumenten zuverlĂ€ssig durchzufĂŒhren." Ein bloĂer Namensabgleich reiche nicht aus, sicherheitsrelevante Personen zu erkennen. DafĂŒr wĂ€re ein Zugriff auf polizeiliche Datenbanken notwendig. "Das Ziel, einen Beitrag zur Terrorismus- oder KriminalitĂ€tsbekĂ€mpfung zu leisten, wĂŒrde damit verfehlt. IdentitĂ€tsprĂŒfungen sind eine hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei - nicht der Airlines."