Gaza-Protestcamp, Bundeskanzleramt

Gaza-Protestcamp darf zurĂŒck vors Bundeskanzleramt

17.07.2025 - 10:54:01 | dts-nachrichtenagentur.de

Ein pro-palĂ€stinensisches Dauer-Protestcamp darf kĂŒnftig wieder auf einer GrĂŒnflĂ€che am Bundeskanzleramt abgehalten werden.

Pro-PalĂ€stinenser-Protest vor dem Kanzleramt (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Es mĂŒsse aber "erhebliche Vorgaben" zur Einhaltung des LĂ€rmschutzes einhalten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren. Seit dem 15. Juni wurde auf einer GrĂŒnflĂ€che vor dem Bundeskanzleramt ein Dauercamp abgehalten, das als Versammlung angemeldet ist. Nachdem die Teilnehmer in der Vergangenheit immer wieder auf verschiedene Weise lautstark in Erscheinung getreten waren, hatte die Polizei Berlin am 14. Juli die Verlegung der Versammlung auf einen Teil des Washingtonplatzes vor dem Berliner Hauptbahnhof angeordnet. Dem waren die Teilnehmer vorerst nachgekommen.

Der am selben Tag eingegangene Eilantrag hatte zum Teil Erfolg. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts bejahte zwar mit der Polizei Berlin eine erhebliche Gefahr im Sinn des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin, die in der BeeintrĂ€chtigung des Bundeskanzleramtes durch LĂ€rmemissionen liege. Allerdings sei die Verlegung des Versammlungsorts nicht erforderlich, um dieser Gefahr zu begegnen. Vielmehr habe es als milderes Mittel genĂŒgt, LĂ€rmauflagen gegenĂŒber der Versammlung zu erlassen, so das Gericht. Im Ergebnis hat das Gericht daher zwar die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, zugleich aber selbst die weitere Verwendung von Hilfsmitteln aller Art zur Erzeugung oder VerstĂ€rkung akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Sprachrohren/Megafonen untersagt. Gegen den Beschluss hat die Polizei Berlin bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. (Beschluss der 1. Kammer vom 16. Juli 2024 - VG 1 L 634/25).

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