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EZB-Vertreter warnen vor den Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zu europÀischen AnleihekÀufen

Veröffentlicht am: 11.05.2020 um 16:55 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Ex-Vizedirektor der EZB kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ankauf europÀischer Anleihen und sieht UnabhÀngigkeit der EZB gefÀhrdet.

EZB (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
EZB (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Die EuropĂ€ische Zentralbank (EZB) als ein Organ der EU-Kommission, muss eine unabhĂ€ngige Geldpolitik verfolgen können, warnt der ehemalige Vize-Direktor der EZB, Vitor Constancio gegenĂŒber dem „Handelsblatt“. Die EZB kann sich nicht der nationalen Rechtsprechung unterordnen, sondern ist eine eigenstĂ€ndige Instanz der EU. Somit ist sie in ihren Handlungen nur der EU-Kommission Rechenschaft schuldig. Daher ist das deutsche Verfassungsgericht nicht die zustĂ€ndige Instanz, um Maßnahmen der EZB zu beurteilen. Dies obliegt allein dem europĂ€ischen Gerichtshof (EuGH), insistiert der Portugiese. Die Mitgliedsstaaten haben einen Teil ihrer SouverĂ€nitĂ€t auf dem Gebiet der Finanz- und Geldpolitik an die europĂ€ischen Gemeinschaftsorgane delegiert. Deshalb gilt in diesen Bereichen ausschließlich das europĂ€ische und nicht das nationale Recht. Die EZB steht fĂŒr ĂŒbergeordnete Gemeinschaftsinteressen, die nicht durch nationale Gerichte interpretierbar sind. Die Folgen einer nationalen Aufsicht auf die HandlungsfĂ€higkeit der EU wĂ€ren unabsehbar, warnt der Banker. Constancio bezieht sich in seiner Kritik nationaler Egoismen in erster Linie auf ein einschlĂ€giges Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die AnkĂ€ufe von europĂ€ischen Anleihen durch die EZB zum Teil als verfassungswidrig abgelehnt hatte. Die Verfassungsrichter bemĂ€ngelten unter anderem die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit der AnkĂ€ufe. In ihrem Urteil setzte das Verfassungsgericht der EZB eine Frist von drei Monaten, um die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit zu prĂŒfen. Bis zu einer abschließenden Stellungnahme kann die Bundesbank sich nicht an weiteren AnkĂ€ufen beteiligen. Der Ex-EZB-Vizedirektor setzte seinerseits der Bundesregierung eine Frist, um das Urteil des Verfassungsgerichts aufgrund der Nicht-ZustĂ€ndigkeit fĂŒr ungĂŒltig zur erklĂ€ren. Die Bundesrepublik muss sicherstellen, dass sich die Bundesbank auch in Zukunft an entsprechenden Hilfsmaßnahmen beteiligt. Der EZB-Vertreter fordert ultimativ die Einschaltung der EU-Kommission zur definitiven Durchsetzung des europĂ€ischen Rechts. Die EU-Kommission muss den EuGH anrufen, der die PrioritĂ€t des Europarechts feststellen muss und dieses auch durchzusetzen hat.
Die EZB erwartet in der Corona-Krise den RĂŒckgang der Wirtschaftsleistung in der EU-Zone um mindestens 12 Prozent. Dies wird unweigerlich zu einem explosionsartigen Ansteigen der Staatsverschuldung fĂŒhren. Die Verschuldung wird auf den Gegenwert des gesamten Bruttoinlandsprodukts der EU-Zone in einem Jahr steigen. Allerdings sieht Constancio einen erheblichen Unterschied zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. WĂ€hrend Deutschland die Staatsverschuldung auf 70 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzen kann, wird Italien mit einer Verschuldung von 160 Prozent des BIP konfrontiert werden, prognostiziert der Ex-Vize-Direktor der EZB. Diese Zahlen sind in Friedenszeiten einmalig, betont er im „Handelsblatt“.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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