Cottbus - NatĂŒrlich gehört § 103 des Strafgesetzbuches, die Strafbarkeit der Beleidigung eines auslĂ€ndischen Staatsoberhauptes oder Regierungsmitgliedes, schleunigst abgeschafft
16.04.2016 - 01:25:54Lausitzer Rundschau: Merkel konnte nicht anders Bundesregierung gibt tĂŒrkischem Antrag gegen Böhmermann statt. MajestĂ€tsbeleidigung, was soll denn das im 21. Jahrhundert? Und dann muss auch noch jeweils die Bundesregierung entscheiden, ob er angewendet wird, ...
