Cottbus, NatĂŒrlich

Cottbus - NatĂŒrlich gehört § 103 des Strafgesetzbuches, die Strafbarkeit der Beleidigung eines auslĂ€ndischen Staatsoberhauptes oder Regierungsmitgliedes, schleunigst abgeschafft

16.04.2016 - 01:25:54

Lausitzer Rundschau: Merkel konnte nicht anders Bundesregierung gibt tĂŒrkischem Antrag gegen Böhmermann statt. MajestĂ€tsbeleidigung, was soll denn das im 21. Jahrhundert? Und dann muss auch noch jeweils die Bundesregierung entscheiden, ob er angewendet wird, ...

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