Gericht stellt SommermÀrchen-Prozess gegen Zwanziger ein
Veröffentlicht: 30.04.2025 um 11:06 Uhr, dpa.de
Der Justiz-Marathon in der SommermĂ€rchen-AffĂ€re hat fĂŒr den ehemaligen DFB-PrĂ€sidenten Theo Zwanziger nach fast zehn Jahren ein Ende gefunden. Das Landgericht Frankfurt stellte das Verfahren gegen den 79-JĂ€hrigen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro fĂŒr eine wohltĂ€tige Einrichtung ohne Urteilsspruch ein.
Sowohl Zwanziger als auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt als KlĂ€ger folgten am 28. Verhandlungstag einem entsprechenden Vorschlag des Gerichts. «Ich bin glĂŒcklich mit der Entscheidung und kann erhobenen Hauptes durchs Land gehen», sagte Zwanziger nach seinem persönlichen Finale in der juristischen Aufarbeitung der AffĂ€re um die FuĂball-WM 2006 in Deutschland.Â
Auch Verfahren gegen Niersbach und Schmidt eingestellt
Bereits im September des Vorjahres war das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten Ex-DFB-Boss Wolfgang Niersbach (74) gegen die Zahlung einer Geldauflage von 25.000 Euro eingestellt worden. Der ehemalige DFB-GeneralsekretĂ€r Horst R. Schmidt hatte sich Ende der vergangenen Woche mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft auf eine Verfahrenseinstellung geeinigt. Der 83-JĂ€hrige muss 65.000 Euro zahlen. Alle drei Beschuldigten hatten die VorwĂŒrfe stets strikt zurĂŒckgewiesen.
Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz stellte fest: «Die AusfĂŒhrungen der 2. Wirtschaftsstrafkammer in den letzten Hinweisen, denen sichÂ
die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen angeschlossen hat, haben deutlich gemacht: Theo Zwanziger hat niemanden getÀuscht, Theo Zwanziger hat nicht verschleiert und Theo Zwanziger ist kein Steuerhinterzieher - mit Theo Zwanziger saà der Falsche auf der Anklagebank.»
Metz bekrĂ€ftigte, dass sich Zwanziger nicht «freigekauft» habe. «Mit derÂ
jetzigen Verfahrensweise bestand vielmehr die Möglichkeit, nach nahezu zehn Jahren durchgefĂŒhrter Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren in der Schweiz und in Deutschland zu einer abschlieĂenden Erledigung zu kommen», so der Anwalt. Die geringe Höhe der Geldauflage stehe zudem «im gebotenen Abstand zu den EinstellungsbetrĂ€gen in deutlich mehr als doppelter Höhe fĂŒr Wolfgang Niersbach und in deutlich mehrfacher Höhe fĂŒr Horst R. Schmidt», sagte Metz.
DFB weiter auf der Anklagebank
In dem Prozess, der gegen den Deutschen FuĂball-Bund fortgefĂŒhrt wird, ging es im Kern um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe war vom DFB ein Jahr spĂ€ter nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unzulĂ€ssig als Betriebsausgabe deklariert worden. Dadurch seien Steuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen worden.
Die 6,7 Millionen Euro waren vom Weltverband FIFA am selben Tag auf ein Konto des mittlerweile verstorbenen Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet worden. Dabei handelte es sich um die RĂŒckzahlung eines Darlehens von zehn Millionen Schweizer Franken, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.Â
Diese Summe floss nach Katar auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds, Mohamed bin Hammam. Dabei handelte es sich nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler um eine «Schmiergeldzahlung», mit der sich der DFB einen FIFA-Zuschuss an den WM-Kosten in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken sicherte. Der DFB verschleierte die Begleichung der Schuld als Beitrag fĂŒr eine geplante WM-Eröffnungsgala, die spĂ€ter aus KostengrĂŒnden abgesagt wurde.
Verband muss um Steuer-Millionen bangen
Da die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen den DFB generell ablehnt, muss der Verband weiter um die erhoffte Steuer-RĂŒckzahlung von rund 22 Millionen Euro bangen. Diese Summe hatte der Verband nachtrĂ€glich an den Fiskus entrichten mĂŒssen, nachdem ihm 2017 im Zuge der SommermĂ€rchen-AffĂ€re rĂŒckwirkend die GemeinnĂŒtzigkeit fĂŒr das Jahr 2006 entzogen worden war.
