Wetzlarer Einspruch kommt zur Verhandlung
Veröffentlicht am: 14.05.2007 um 17:52 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Das Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes wird am 24. Mai die mündliche Verhandlung über einen Einspruch des Bundesligisten HSG Wetzlar gegen die Wertung der 30:33-Auswärtsniederlage beim HBW Balingen-Weilstetten verhandeln. Wie die HSG mitteilte, sind die Schiedsrichter und auch das Kampfgericht vom Sportgericht zur Anwesenheit verpflichtet worden. Wegen eines "spielentscheidenden Regelverstoßes" kurz vor Ende der Bundesligapartie hatte die HSG Wetzlar offiziell Protest eingelegt und auf Wiederholung des Spiels plädiert.
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