Thema: Arbeitsnachrichten

Arbeitsnachrichten, Feierabend

Arbeitsnachrichten nach Feierabend: Beschäftigte müssen nicht antworten

Ein leeres, minimalistisches Büro in der Dämmerung mit Blick auf die Stadt bei Nacht. - Foto: über boerse-global.de
Ein leeres, minimalistisches Büro in der Dämmerung mit Blick auf die Stadt bei Nacht. - Foto: über boerse-global.de

Außerhalb der Arbeitszeit besteht grundsätzlich keine Pflicht zu dienstlichen Antworten; vereinbarte Rufbereitschaft ist meist vergütungspflichtig.

boerse-global.de, heute 11:42 Uhr