Thema: Bauakten

Bauunternehmer, Zoll

Bauunternehmer: Zoll darf ohne Vorankündigung Dokumentation einsehen

Ein Bauleiter und ein Zollbeamter prüfen digitale Dokumente auf einer Baustelle. Fokus auf digitale Prüfpflichten. - Foto: über boerse-global.de
Ein Bauleiter und ein Zollbeamter prüfen digitale Dokumente auf einer Baustelle. Fokus auf digitale Prüfpflichten. - Foto: über boerse-global.de

Seit Januar 2026 dürfen Zollbeamte unangekündigt digitale Bauakten prüfen. Generalunternehmer haften für die gesamte Nachunternehmerkette.

boerse-global.de, 07.07.26 16:39 Uhr
FBI warnt vor gezielten Phishing-Angriffen auf Bauherren - Foto: über boerse-global.de
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Phishing-Welle nutzt öffentliche Bauakten für Millionenbetrug - Foto: über boerse-global.de
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Phishing-Welle, Bauakten

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boerse-global.de, 05.01.26 05:12 Uhr