Thema: Bausanierung

Bausanierung, Auftraggeber

Bausanierung: Auftraggeber mĂŒssen Betriebe ĂŒber Asbest informieren

Ein Arbeiter in Schutzkleidung und Atemmaske bei der PrĂŒfung eines alten Mauerwerks vor Sanierungsarbeiten. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Ein Arbeiter in Schutzkleidung und Atemmaske bei der PrĂŒfung eines alten Mauerwerks vor Sanierungsarbeiten. - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Bauherren mĂŒssen Betriebe vor Sanierung ĂŒber Asbest informieren. VerstĂ¶ĂŸe drohen mit Haftung und Baustopp. TRGS 519 regelt Dacharbeiten.

boerse-global.de, 19.08.26 05:30 Uhr