Thema: BetriebsÀnderung

BetriebsÀnderung, Arbeitgeber

BetriebsĂ€nderung: Arbeitgeber dĂŒrfen schon vor Interessenausgleich handeln

Ein Konferenztisch in einem modernen BĂŒro mit ausgebreiteten Rechtsunterlagen und einem FĂŒllfederhalter. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Ein Konferenztisch in einem modernen BĂŒro mit ausgebreiteten Rechtsunterlagen und einem FĂŒllfederhalter. - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Arbeitgeber dĂŒrfen vor Abschluss des Interessenausgleichs vorbereitende Schritte einleiten solange keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bleibt umstritten. ...

boerse-global.de, heute 00:18 Uhr