Thema: Betriebsmassage

Betriebsmassage, Sturz

Betriebsmassage: Sturz auf Massageöl gilt laut Gericht nicht als Arbeitsunfall

Ein leerer, modern gestalteter Pausenraum in einem Bürogebäude mit neutralen Farben und hellem Lichteinfall. - Foto: über boerse-global.de
Ein leerer, modern gestalteter Pausenraum in einem Bürogebäude mit neutralen Farben und hellem Lichteinfall. - Foto: über boerse-global.de

Das Münchner Sozialgericht wertete den Sturz bei einer freiwilligen Massage als private Angelegenheit; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

boerse-global.de, 28.09.26 09:48 Uhr
Ein leerer, modern gestalteter BĂĽroflur mit poliertem Boden und natĂĽrlichem Lichteinfall. - Foto: ĂĽber boerse-global.de
Ein leerer, modern gestalteter BĂĽroflur mit poliertem Boden und natĂĽrlichem Lichteinfall. - Foto: ĂĽber boerse-global.de