Thema: Dauerrecht

Paketboten-Schutz-Gesetz, Dauerrecht

Paketboten-Schutz-Gesetz wird Dauerrecht

Paketboten-Schutz-Gesetz wird Dauerrecht - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Paketboten-Schutz-Gesetz wird Dauerrecht - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die Nachunternehmerhaftung fĂŒr KEP-Dienste ist seit Jahresbeginn 2026 unbefristet geltendes Recht. Sie soll Sozialbetrug eindĂ€mmen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.

boerse-global.de, 03.01.26 15:02 Uhr