Thema: Dreimonatsfrist

Zählerwechsel, Dreimonatsfrist

Zählerwechsel: Neue Dreimonatsfrist gilt ab 1. Januar 2027 auch bei fehlenden Geräten

Verstaubte elektrische Sicherungskästen und Leitungen an einer alten Backsteinwand in einem Keller. - Foto: über boerse-global.de
Verstaubte elektrische Sicherungskästen und Leitungen an einer alten Backsteinwand in einem Keller. - Foto: über boerse-global.de

Energieversorger müssen Zähler künftig binnen drei Monaten ersetzen; bei Verzögerungen können Verbraucher fünf Prozent Stromkosten sparen.

boerse-global.de, 24.10.26 22:05 Uhr