Thema: Erkennbare

GaststÀttenhaftung, Erkennbare

Gerichte stĂ€rken Eigenverantwortung: Erkennbare Bodenunebenheiten begrĂŒnden keine Haftung fĂŒr Gastwirte. ...

Ein deutlich sichtbarer Riss oder ein erhöhter Stein auf einem abgenutzten Kopfsteinpflasterweg vor einem deutschen Gasthaus. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Ein deutlich sichtbarer Riss oder ein erhöhter Stein auf einem abgenutzten Kopfsteinpflasterweg vor einem deutschen Gasthaus. - Foto: ĂŒber boerse-global.de

GaststÀttenhaftung: Erkennbare Stolperfallen entlasten den Wirt

boerse-global.de, heute 05:09 Uhr