Thema: Mitarbeiterschutzklauseln

OGH-Urteil, Mitarbeiterschutzklauseln

OGH-Urteil: Mitarbeiterschutzklauseln gelten als Konkurrenzverbote

Ein stilisierter Rechtshammer auf einem polierten dunklen Holzschreibtisch neben einem Stapel von Rechtsdokumenten und einem Stift. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Ein stilisierter Rechtshammer auf einem polierten dunklen Holzschreibtisch neben einem Stapel von Rechtsdokumenten und einem Stift. - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Der OGH stuft Mitarbeiterschutzklauseln als Wettbewerbsverbote ein. Zugleich verschĂ€rfen BAG und EuGH die Regeln fĂŒr KĂŒndigungen und Arbeitszeit.

boerse-global.de, 22.06.26 19:13 Uhr