Beim Standesamt können Geschlechts- und VornamenseintrÀge mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz geÀndert werden. (Symbolbild) - Foto: Peter Steffen/dpa
Wer die Angst vor Verfolgung als Transmensch glaubhaft machen kann, sollte als FlĂŒchtling anerkannt werden können, so der Europarat. - Foto: Hannes P Albert/dpa
Das bislang geltende sogenannte Transsexuellengesetz empfinden viele Transmenschen als demĂŒtigend. Betroffene mĂŒssen sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen. - Foto: Peter Steffen/dpa