Thema: Zusatzurlaub

Schwerbehinderte, Arbeitgeber

Schwerbehinderte: Arbeitgeber mĂŒssen Zusatzurlaub aktiv mitteilen

Nahaufnahme eines Kalenderblattes mit hervorgehobenem Datum und einem Dokument, das UrlaubsansprĂŒche und Fristen symbolisiert. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Nahaufnahme eines Kalenderblattes mit hervorgehobenem Datum und einem Dokument, das UrlaubsansprĂŒche und Fristen symbolisiert. - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Arbeitgeber mĂŒssen schwerbehinderte Mitarbeiter aktiv ĂŒber Zusatzurlaub informieren, sonst drohen Nachzahlungen. Aktuelle Urteile klĂ€ren Fristen und KĂŒndigungsschutz.

boerse-global.de, 12.06.26 22:51 Uhr
Ein offizielles Rechtsdokument liegt auf einem Tisch, daneben eine einzelne, leicht verwelkte Blume, die Verlust und rechtliche AnsprĂŒche symbolisiert. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Ein offizielles Rechtsdokument liegt auf einem Tisch, daneben eine einzelne, leicht verwelkte Blume, die Verlust und rechtliche AnsprĂŒche symbolisiert. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Bundesarbeitsgericht stĂ€rkt Tarifautonomie bei Zusatzurlaub - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Bundesarbeitsgericht stĂ€rkt Tarifautonomie bei Zusatzurlaub - Foto: ĂŒber boerse-global.de