Thema: Zweck

Einstiegsgeld-Urteil, Arbeitsvertrag

Einstiegsgeld-Urteil: Arbeitsvertrag vor Antrag = keine Förderung

Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem geschlossenen Notizbuch, einem Füllfederhalter und einem Stapel leerer Dokumente. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem geschlossenen Notizbuch, einem Füllfederhalter und einem Stapel leerer Dokumente. - Foto: über boerse-global.de

Sozialgericht lehnt Einstiegsgeld ab, wenn der Arbeitsvertrag vor der Antragstellung unterschrieben wurde. Die Förderung verfehlt dann ihren Zweck als Beschäftigungsanreiz.

boerse-global.de, 25.08.26 23:09 Uhr
Microsoft Word: Kostenlose Kalender-Vorlagen für 2025 verfügbar - Foto: über boerse-global.de
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