ADR-Rosen 2026: Ein ausgezeichnetes Dutzend
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 09:51 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSMit den drei Beetrosen 'For the Love of Roses' (Markteinführung in Deutschland 2026), 'Zauberhaft' (2024) und 'SEE YOU® in apricot', der Kletterrose 'Pastel Siluetta®' (2028) sowie der Kleinstrauchrose 'Red Eagle®' (2029) wurden fünf Sorten der Firma Kordes Rosen ausgezeichnet. Rosen Tantau erhielt das ADR-Gütezeichen für die zwei Kleinstrauchrosen 'Eye Candy®' (2028) und 'Wüstensonne®' (2028). Ebenso prämiert wurde die Beetrose 'CHINOOK SUNRISE®' (2027), welche vom kanadischen Vineland Research and Innovation Centre stammt und über Meilland nach Europa eingeführt wurde. Mit der Beetrose 'Bianca KNOCK OUT®' (2025, Züchter Radler/Meilland) und einer noch unbenannten Zwergrose gehen zwei weitere Auszeichnungen an das französische Züchterhaus. Erstmalig wurden auch zwei Sorten des französischen Züchters André Eve ausgezeichnet: die Beetrose 'Blütenballett®' und die Strauchrose 'Schlosspoesie®'.
Die freiwillige Wiederholungsprüfung bestanden die Kleinstrauchrosen 'CANDIA MEIDILAND®' (Meilland) und 'Blühwunder 08®' (Kordes); sie dürfen das ADR-Gütezeichen für weitere 15 Jahre tragen.
Dieses Jahr trafen sich die Mitglieder des ADR-Arbeitskreises im Bundessortenamt Hannover. Im Mittelpunkt der Tagung stand die Auszeichnung der ADR-Rosen 2026. Insgesamt 30 Sortenneuheiten der Züchterhäuser André Eve, Austin, Delbard, Kordes, Lens, Meilland, Noack und Tantau wurden über drei Jahre auf Gesundheit und Gartenwert getestet.
Die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR) ist ein Arbeitskreis aus Vertreter:innen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V., des Bundessortenamtes, Rosenzüchter:innen und unabhängigen Expert:innen. Seit 1948 steht die ADR für höchste Qualitätsansprüche bei Gartenrosen. Rosensorten, die das ADR-Prädikat tragen, wurden zuvor einer strengen Prüfung unterzogen, um den Gartenwert von Rosenneuheiten zu bewerten.
Nur die Sorten, die ihre Robustheit und Schönheit über drei Jahre an bis zu elf Standorten in ganz Deutschland ohne Einsatz von Fungiziden oder Insektiziden bewiesen haben, dürfen das begehrte Gütezeichen für 15 Jahre tragen. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn sie sich erneut der Prüfung unter den dann aktuellen Bedingungen stellen. Höchste Bedeutung hat dabei die Widerstandsfähigkeit gegenüber Blattkrankheitserregern wie Mehltau, Rost und Sternrußtau.
Hinweis: Bilder in druckfähiger Auflösung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Weitere Informationen unter: www.adr-rose.de
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