LadesÀule, Vorrang

LadesÀule hat Vorrang / Es handelt sich um eine zumutbare Belastung

01.09.2025 - 09:00:18 | presseportal.de

Berlin - Ein HauseigentĂŒmer war nicht damit einverstanden, dass vor seinem GrundstĂŒck - am öffentlichen Straßenrand - eine E-LadesĂ€ule errichtet werden sollte. Der Betroffene fĂŒrchtete erhebliche LĂ€rmbelĂ€stigungen durch das An- und Abfahren von PKW, TĂŒrenschlagen sowie GesprĂ€che der FahrgĂ€ste - und das auch mitten in der Nacht. Das alles störe in einem reinen Wohngebiet ĂŒber das zumutbare Maß hinaus. Aber in zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen sahen es die Richterinnen und Richter anders. Sie hatten nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine ernsthaften Zweifel an der RechtmĂ€ĂŸigkeit der Errichtung einer LadesĂ€ule und verwarfen den Eilantrag des GrundstĂŒckseigentĂŒmers. Es handle sich hier um eine sozialadĂ€quate Belastung.

LadesÀule hat Vorrang / Es handelt sich um eine zumutbare Belastung - Foto: presseportal.de

(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 1 S 28/22)

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